Dauerauftrag: Postbank: Wann erfolgt nach der Abbuchung die Gutschrift beim Empfänger?

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Schönen Gruß an deinen Vermieter: Gesetzlich muss die Miete spätestens am 3. Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters ankommen. Alles andere ist vertraglich ungültig.

Der 3. Werktag im Juni 2013 ist der 05.06. gewesen. Bis dahin (bis spätestens gestern Abend) musste die Miete auf seinem Konto sein - nicht früher.

Banküberweisungen dürfen seit 01.01.2012 nicht länger als 1 Bankwerktag dauern. Sprich: Wurde der Dauerauftrag am 03.06.2013 ausgelöst, muss das Geld bis zum Abend des 04.06.2013 auf dem Konto des Vermieters ankommen. Banken dürfen mit dem Geld nicht mehr "spielen" wie früher. Aber selbst wenn das Geld erst am 05.06.2013 auf dem Konto des Vermieters ist, brauchst du keinerlei Angst zu haben. Das Recht ist auf deiner Seite, solange die Miete nachweislich bis zum 3. Werktag des Monats auf seinem Konto ist.

GoetheDresden  06.06.2013, 15:50

Nachtrag: Mache eine Kopie vom Kontoauszug, schwärze alles - bis auf den Dauerauftrag vom Montag - und übergib ihn deinem Vermieter. Damit kannst du beweisen, dass die verspätete Zahlung nicht deine Schuld ist. Melde dich außerdem noch heute oder spätestens morgen bei deiner Bank und hake nach was da los ist.

Dein Konto ist/war ausreichend gedeckt?

Ich sag mal so,sollte der Empfänger zufällig Postbank Kunde sein,dann hat er das Geld binnen weniger Stunden oder sogar gleich,hat er eine andere Bank dauert es etwas länger

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn die Überweisung von der Postbank am Montag ausgeführt wurde, ist das Geld normalerweise spätestens am nächsten Geschäftstag - also Dienstag - beim Empfänger.