P-Konto bei Postbank

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Nein, darf sie nicht ! 0%
Der Freibetrag bei dem P-Konto wurde nicht überschritten 0%
Nur eine Rente von 700€ 0%

4 Antworten

Hallo Gisela,

so pauschal ist das mit den von Dir gemachten Angaben nicht zu sagen. Um es zu beurteilen müsste man wissen wann der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank eingegangen ist, wie hoch zum Zeitpunkt Dein Kontoguthaben war und über wieviel Guthaben seit dem Zeitpunkt verfügt wurde.

Vielleicht liest Du Dich mal in die Grundlagen zum P-Konto ein, z.B. auf http://p-konto-2010.de (da wird das sehr leicht verständlich beschrieben). Vielleicht bist Du dann ein klein wenig schlauer.

Ansonsten schreibe hier bitte mal etwas genauer was genau wann passiert ist und auch wie hoch Dein Freibetrag ist. Dann kann ich Dir gerne weiterhelfen.

Vielleicht sind die 281€ auch gar nicht an den Gläubiger überwiesen, sondern lediglich auf einem Auskehrkonto verbucht? 

Die Antwort von der Postbank das alles, was bis zum 15. eines Monats nicht abgehoben wurde gepfändet werden darf ist selbstverständlich Käse und falsch

Für eine Person besteht das Pfändungsfreie Konto,also was nicht gepfändet werden darf bei 1045 Euro,davon darf nichts abgeführt werden Nachzulesen unter www bmj de

Danke für die Antwort. Geld ist aber weg !!

genau deswegen rennen am 01. des Monats alle zur Bank und heben Ihr Geld ab. Miete zahlt man ja im Allgemeinen Anfang des Monats. es hätte also schon längst weg sein müssen. Auch andere Beträge die Abgebucht werden werden meist zwischen 01.un 12. gebucht. 

So schlau bin ich auch. Die Belehrungen hätten Sie sich sparen können..

Das ist Schwachsinn alles was über 1045€ geht darf gepfändet werden und mehr nicht! Es ist auch nicht relevant wann im Monat noch Geld drauf ist egal ob Anfang-Mitte-Ende des Monats das tut nix zur Sache so lange es den Freibetrag nicht übersteigt.