Datum ändern auf Meldebescheinung?!?

4 Antworten

Jain. Das geht/geht nicht. Das letzte Wort hat da nämlich eure zuständige Meldebehörde!

Ihr habt nämlich auf dem notwendigen Meldeschein dafür unterschrieben, dass ihr am 01.10. eingezogen seit. Das macht nachträgliche Änderungen überflüssig, bzw. hegt den Verdacht des Erschleichens von stattlichen Leistungen.

Auf der anderen Seite muss ein Melderegister korrekt geführt werden. Wenn ihr also den 15.10. als Einzugsdatum nachweisen könnt, kann die Meldebehörde dieses natürlich ändern.

Welche Nachweise die Behörde verlangt, bzw. welche akzeptiert werden liegt an der Behörde.

Grundsätzlich würde ich euer Anliegen aber verneinen. Ein Untermietvertrag wäre für mich kein akzeptabler Nachweis. Dieser weist nur nach wann ihr bei den Eltern gewohnt habt. Da man aber mehrere Wohnsitze haben kann, hat dieser keine Aussagekraft über das Einzugsdatum in euer Haus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Fall vorerst gelöst!

Für alle die ein ähnliches "Problem"haben: ich war am Freitag bei der Meldebehörde. Es ist reine Kulanz ob es geändert wird oder nicht. Die erste Mitarbeiterin lehnte sofort ab. Nachdem ich aber nicht lockergelassen habe, hat sie ihre Kollegin geholt, bei der wir uns damals umgemeldet haben - eine sehr symphatische/empathische Dame, die sofort alles versuchte um die Ummeldung umzudatieren. Mit Erfolg.

Es ist also reine Kulanz, man muss Glück haben und ja, natürlich auch die Nachweise aufzeigen, dass man zu einem späteren Termin eingezogen ist (das haben wir indem meine Mutter mit anwesend war, und wir auch eine schriftliche Bestätigung dabei hatten).

Wären doch nur alle so empathisch und nett wie diese Mitarbeiterin hätten wir es alle einfacher. Denkt mal drüber nach wenn das nächste mal jemand etwas von euch möchte/verlangt - egal ob im Job oder Privat :)

Meiner Erfahrung nach, geht es nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der erste Kontaktpartner ist in diesem Fall natürlich wieder das Amt.

Grüße Anja&Friedrich

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Danke schonmal für Deine rasche Antwort. Weisst du was bestimmte Voraussetzungen sein können? Leider hat ja jetzt auch zusätzlich noch ein neues Jahr begonnen...

@Jingaja252

Ich denke, das neue Jahr stellt keine Herausforderung dar - zumindest sollte es das nicht. Eher Bedenken habe ich, da es >2 Monate her ist. Ich würde auf jeden Fall innerhalb der 3 Monate versuchen es zu klären.
Unter den Voraussetzungen kann sein, dass das Haus einfach nicht fertig gebaut worden ist. Dazu gibt es ja Dokumente

Entschuldige, aber das

Besteht die Möglichkeit die Ummeldebescheinigung noch umzudatieren? vom 1.10 auf den 15.10? Das wäre sehr sehr wichtig für den Abruf von Förderungen (Baukindergeld etc...).

klingt für mich wie der Versuch unberechtigt staatliche Leistungen zu erschleichen.

Dazu werde ich mit Sicherheit keine Beihilfe leisten.

NEIN. definitiv nicht. wir haben einen zwischenmietvertrag im mietshaus meiner eltern vorliegen, da es damals wirklich nicht möglich war in unser haus einzuziehen. da es aber ein bestandshaus war haben wir keine unterlagen vorliegen, dass das haus noch nicht fertiggestellt war.