das Haus in dem wir wohnen ,soll irgendwann abgerissen werden, wie lange vorher muß der Vermieter un

6 Antworten

Er muss nicht bescheid geben sondern die Mieter entrechend Ihrer Wohndauer fristgerecht kündigen.

Bei einer Kündigung wegen Verwertung/ Abriss gibt es strenge Vorgaben.

Hier mal ein Link zu Kündigung durch den Vermieter und Verwertungskündigung usw.:

http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber/kuendigung-durch-vermieter/

Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten auch hier, je nach Vertragslaufzeit 3, 6 oder 9 Monate, nachzulesen in § 573c BGB...

3 Monate

johnnymcmuff  22.03.2013, 19:16

Wie kommst Du zu dieser Aussage, die falsch aber auch richtig sein kann.

So pauschal kann man das nicht sagen, da die Kündigungsfrist von der Mietdauer abhängt.

Auf keinen Fall einen Mietaufhebungsvertrag unterschreiben.Wenn die Häuser abgerissen werden ,muss der Vermieter euch einen vergleichbaren Wohnraum stellen oder eine angemessene Abfindung anbieten ,wenn ihr selbst was sucht.Nur mit einer Kündigung ist es nicht getan.

MosqitoKiller  23.03.2013, 07:48

Unsinn, wenn jemand ein Recht zur Kündigung hat, muss er weder Abfindung noch Ersatz anbieten...

miss12  23.03.2013, 16:42
@MosqitoKiller

Bitte nicht voreilig urteilen,wenn man nicht genau Bescheid weiss!Bei Abriss oder Verkauf greifen ganz andere Gesetze.Das Thema Mietrecht ist komplex,lies bitte den Link von Johnny.....siehe oben.Ich würde sicher nicht Antworten,wenn ich keine Ahnung hätte!

MosqitoKiller  23.03.2013, 16:49
@miss12

Ich urteile, WEIL ich Ahnung von dem Thema habe und genau Bescheid weiß...

Wenn der Vermieter das Recht zur Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB hat, weil das Haus zu alt und eine Sanierung unwirtschaftlich ist, und er somit "durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde", dann muss er grundsätzlich weder eine Abfindung zahlen noch Ersatzwohnraum stellen, so wie der Mieter, wenn er das Recht zur Kündigung hat, ja auch keinen Nachmieter stellen muss, oder? Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und somit mit keiner Gegenleistung verbunden...

Dass es von diesem Grundsatz in beiden Fällen Ausnahmen geben kann, bestreitet ja niemand, das ist dennoch der Regelfall...

Und etwas völlig anderes ist es natürlich, wenn er dieses Recht nicht hat, weil der Tatbestand nicht zutrifft. Dann ist die Kündigung aber ohnehin unwirksam und eine Diskussion darüber obsolet...

miss12  23.03.2013, 17:39
@MosqitoKiller

Okay,dann frag ich mich,warum meine Oma eine Ersatzwohnung bekommen hat und eine angemessene Entschaedigung.Sogar der Makler wurde bezahlt.Sie war nur 13 Jahre in der Whg.Das Haus wird wegen Unwirtschaftlichkeit abgerissen.Es wohnt noch ein Student im Haus,dem bislang keine Whg.zugesagt hat,die ihm angeboten wurde u.deswegen bekommt er jetzt eine hohe Abfindung damit er auszieht.Also ich kann mir nicht vorstellen,dass die Vermieterin die Reinkarnation von Mutter Therese ist!

MosqitoKiller  23.03.2013, 17:43
@miss12

Vielleicht fällt sie unter eine der besagten Ausnahmen, oder vielleicht wollte der Vermieter einen langjährigen kostspieleigen Rechtstreit vermeiden, oder der weitere Betrieb war gar nicht unwirtschaftlich, der Vermieter hat nur geblufft und Deine Oma wollte sehen (um mit Pokersprache zu sprechen)? Und hat deswegen nicht gekündigt, sondern einen Aufhebungsvertrag gemacht?

Das ändert nichts an der Rechtslage, und nur weil man einmal einen solchen Fall selbst erlebt hat, hat man noch lange keine "Ahnung" von der Materie...

miss12  23.03.2013, 18:08
@MosqitoKiller

Nun ,da ich eine Vollmacht von meiner Oma habe,war ich so dumm und habe einen Mietaufhebungsvertrag unterschrieben,das war letzten Aug.u.eine Aufwandsentschädigung wurde angeboten.Zahlbar bei Auszug.Es erwies sich als sehr schwierig eine passende Whg. zu finden und weil die Zeit drängte,wurde eine noch höhere Abfindung angeboten,trotz gültigem Aufhebungsv. Auch wenn meine Oma ein Härtefall war,der Student ist es sicher nicht . Wenn ich die Unrecht getan habe,entschuldige ich mich dafür.

Kündigungsfrist bei Wohnungen 3 Monate

anitari  22.03.2013, 18:11

Oder 6 oder 9 Monate

Jorgfried  22.03.2013, 18:12

Es gibt keine reguläre Kündigungsfrist für den Vermieter.