Vermieter möchte Haus verkaufen, welches abgerissen werden soll - Kündigungsfristen?

7 Antworten

Grundsätzlich ist es so das niemand ein Wohnhaus ohne weiters abrechen darf. Erst recht nicht, bevor dem Mieter dort wirksam gekündigt ist. Grundsätzlich gilt das entsprechenden Kündigungsfristen eingehalten werden. Der Vermieter braucht einen Kündigungsgrund der ist gegeben, wenn der Vermieter an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes gehindert wird. Eine Ausnahme hiervon bei dieser "Verwertungskündigung" in den östlichen Bundesländern ist auf Grund einer Sonderregelung im Einigungsvertrag bei allen Mietverträgen die vor dem 3.10.1990 abgeschlossen wurden ausgeschlossen.

Wenn das Haus in einem Sanierungsgebiet ( hier z.b. Altenheim? ) steht kann die Gemeinde den Abbruch anordnen wenn für die Mieter angemessene Ersatzwohnungen gesichert ist .

Auch wenn der Vermieter das Grundstück verwerten will, kann er die Mieter nicht einfach auf die Straße setzen. Ein Räumungsverfahren kann leicht in die Jahre gehen. Genau deswegen gibt es ja Zeitgenossen, die die vorhandenen Mieter mit mehr oder weniger illegalen Methoden unter Druck setzen, um das Haus zu "entmieten"

Ihr solltet euch Hilfe vom Mieterverein holen. Oder als Mietergemeinschaft einen Anwalt einschalten.

Vermutlich will der Vermieter das Altenheim nicht selbst bauen. Deshalb verkauft er das Haus mit Grundstück. Der Erwerber wird die Kündigung vermutlich aussprechen. Das kann er nach Eigentumsübergang und Eintragung im Grundbuch als neuer Eigentümer. Der Grund der Kündigung wäre dann "Wirtschaftliche Verwertung etc." Deine Kündigungsfrist beläuft sich auf 6 Monate. Damit kannst du mit Auszug im September -Oktober 2014 rechnen, wenn der Zeitplan so bestehen bleibt. Du kannst auch selbst fristgerecht kündigen und damit eher ausziehen, wenn du eine ordentliche Wohnung /Haus findest. Wenn der neue Eigentümer dich eher aus dem Haus haben will, muss der Mietvertrag aufgelöst werden. Dabei kannst du eine ordentliche Abstandssumme aushandeln. 5000€ und Umzugskosten sind das Mindeste, gemessen an den Kosten des Abrisses und Neubaues.

Deine Antwort macht Sinn! Also ist die Aussage, dass ich zum 31.12. raus muss völlig Unrechtens? Und warum 6 Monate? Ich habe gelesen, dass bei sowas 3 Monate reichen. Sprichst du aus Erfahrung? Hast du vielleicht Quellen? Ich möchte mich schließlich auch absichern. :-)

@dehoo01

Am Verkaufstag auszuziehen ist eine absurde Forderung. Der derzeitige Eigentümer kann dich nicht mit dem Grund "wirtschaftliche Verwertung " kündigen, weil ein Verkauf keine Verwertung darstellt. "Eigenbedarf" ist ebenfalls nicht als Grund möglich, weil er ja verkaufen will. Der Erwerber kauft also deinen bestehenden Mietvertrag mit.. Für den neuen Eigentümer gilt bei einer ordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist 6 Monate, weil du mehr als 5 Jahre in der Immobilie wohnst. Du selbst kannst aber ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Ich Denke, Ihr solltet Euch einen Anwalt nehmen und mit dem die Entschädigung verhandeln...

.....Wenn der Vermieter eine Auflösung des Mietvertrages anstrebt!

@Gerhart

Klar. Oder der neue Eigentümer. Ohne Auflösung des Mietvertrages wirds nichts mit dem Abriss. Dann feht nähmlich ein wesentlicher Bestandteil dieser Mietvertragsbeziehung: Die Mietsache ;-)

@deltapapa07

Du vergisst die Möglichkeit der Kündigung beider Parteien.

Da du länger als 5 Jahre Mieter bist, verlängert sie die Kündigungsfrist des Vermieters um 3 auf 6 Monate.

Eigenbedarf ist nicht gegeben, also kein Kündigungsgrund. Die KF wäre identisch.

Durch den Verkauf allein ist kein Kündigungsgrund gegeben. Erst der neue Eigentümer könnte dir nach Eintragung in's Grundbuch wegen wirtschaftlicher Verwertung mit 6monatiger Frist kündigen. Das kann dauern. Zum 31.1213 kann also keinesfalls gekündigt werden. Ich schätze, der neue Eigentümer dürfte erst Mitte des Jahres zum Jahresende 2014 kündigen können.