Darf/kann ich unter 18 online mit Iban / Bic bezahlen?

8 Antworten

Nein, das hat aber nichts mit deiner BIC/IBAN zu tun. Du bist unter 18 per Gesetz nicht voll geschäftsfähig und das ist eine Voraussetzung für Online-Shopping. An sich kannst du natürlich dein Bankkonto verwenden, auch unter 18. Aber bei Online-Shops wird das so gehandhabt, dass man volljährig sein muss, egal welche Zahlungsmethode man nutzen möchte.

Zeig mir mal einen Auszug aus dem Gesetz wo das steht?

@SoDoge

Dort steht nur er ist eingeschränkt, nicht in wie fern er das ist.

@WasTun313

Das steht im § 111 BGB.

Für jemanden, der keine Ahnung hat, lehnst du dich ganz schön weit aus dem Fenster...

@SoDoge

Das ist aber nur die halbe Wahrheit!

Lies dir mal § 110 BGB durch.

Dabei ist es unerheblich, ob das Bewirken bar oder z.B. durch Überweisung erfolgt, daher können Fernabsatzverträge auch unter diese Regelung fallen.

Ein wirksamer Vertragsschluss ist daher auch im Internet mit Jugendlichen möglich, solange es sich um Alltagsgeschäfte von überschaubarer Tragweite handelt. Nicht möglich sind dagegen z.B. Finanzierungsverträge.

@Bernerbaer

Ich verstehe die Diskussion hier nicht. Als Minderjähriger ist er beschränkt geschäftsfähig, das habe ich gesagt und nachgewiesen. 

Dass ein wirksamer Vertragsschluss mit Minderjährigen im Netz nicht möglich ist, habe ich nie behauptet. Das steht hier mMn auch nicht zur Debatte. 

Nur verhält es sich so, dass bekanntlich die meisten Onlineshops in ihren AGBs, Richtlinien was auch immer klar sagen, dass man dort volljährig sein muss. Es herrscht Vertragsfreiheit, warum sollte man dort nicht festlegen dürfen, dass keine Minderjährigen dort einkaufen dürfen? Dass das theoretisch rechtlich machbar ist, ist keinesfalls irgendein Anspruch seitens Minderjähriger, sicherlich dort überall einkaufen zu dürfen. 

Das bestimmt nach wie vor der Shop und in der Regel ist das eben so: ab 18. Hier werden irgendwelche Rechtsfragen geklärt, wobei ich mich zunächst darauf bezogen habe, wie es in der Praxis mit Interneteinkäufen aussieht.

Du darfst weder online noch offline einkaufen, solange du minderjährig und somit beschränkt geschäftsfähig bist. Ausnahmen: Kleinkram im Rahmen deines Taschengeldes.

Absoluter schwachsinn

@WasTun313

Tatsächlich? Dann schau mal ins Gesetz. Ich empfehle  §§ 104, 106, 183, 184, 110 BGB

@WasTun313

Vom rechtlichen Standpunkt her absolut richtig - da darf ein Minderjähriger nur Geschäfte innerhalb des üblichen Taschengeldrahmens abschließen. Dass viele Shops das nicht so eng sehen, steht auf einem anderen Blatt.

@soedergren

Das ist dann deren Risiko, weil die Eltern auf Rückabwicklung bestehen können.

@archibaldesel

Richtig. Mein Kommentar bezog sich übrigens auf das "Absoluter Schwachsinn" von WasTun313, da haben wir fast zeitgleich geschrieben.

Natürlich darfst du als Jugendlicher per Überweisung mittels IBAN/BIC bezahlen. 

Der Kontoeröffnung müssen deine Eltern zustimmen.
Noch besser wenn du dein Taschengeld per Überweisung bekommst.
Die bereitet dich auf dein Leben vor.

Größere Anschaffungen die dein Taschengeld überschreiten oder die du mit angespartem Geld kaufst müssen von deinen Eltern genemigt werden.

"Größere Anschaffungen die dein Taschengeld überschreiten"

Was heißt das? Wenn ich 45€ Taschengeld bekomme, darf ich mir nie Sachen kaufen die mehr als das kosten?

@pixxelgamer

Doch... Es geht dabei um den sog. "Taschengeldparagraf" § 110 BGB, der besagt, dass man als Minderjähriger Verträge schliessen kann, die man mit sog. "eigenen Mitteln" bedient. Wenn Du Dein Taschengeld also z.B. 3 Monate sparst, "darfst" Du Dir auch was für 135,00 EUR kaufen ;)))

Es geht da weniger um eine konkrete Summe, sondern darum, was Dir an Geld -in Absprache mit Deinen Eltern- zur freien(!) Verfügung steht. Solche Geschäfte/Verträge sind nicht -wie es bei höheren Summen, die Dir nicht frei zur Verfügung stehen der Fall ist- "schwebend unwirksam".

Mit dem eigentlichen Bezahlvorgang (also der reinen Online-Überweisung auf ein anderes Konto anhand der IBAN) hat das aber soweit gar nichts zu tun. Das darfst Du auf jeden Fall.

Je nachdem wie hoch der Betrag ist, und vor allem "für was" er ist, kann es aber sein, dass der z.B. Kaufvertrag (wenn Du Geld für einen Kauf überweist) unwirksam oder zumindest "schwebend unwirksam" ist und -im letzteren Fall- erst wirksam wird, wenn er nachträglich durch Deinen Erziehungsberechtigten "genehmigt" wird.

Soweit ich weis kann man ein onlinebanking für Leute unter 18 Jahren bei der Bank beantragen. Mit der Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

Wenn du der Kontoinhaber bist sowie ein rechtmäßiges Geschäft und die Summe nicht verdächtig ist, dann: Ja...