Darf der Lehrer mir das reden während dem Unterricht verbieten? Verstößt das nicht gegen die im Grundgesetz verankerte Redefreiheit?

23 Antworten

Du verwechselst 'Redefreiheit' (im Sinne von 'wann immer es mir passt') und Meinungsäußerungsfreiheit.
Im Grundgesetz heißt es im Art. 5:

"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten."

Daraus lässt sich kein Rechtsanspruch auf Dauerquasseln (und gar noch im Unterricht) ableiten.

Im Grundgesetz ist keine Redefreiheit verankert.

@atzef

Artikel 5 entdeckt. Respekt.

Schon mal Absatz 2 gesehen? Der Lehrer hat einen staatlichen Lehrauftrag und der ungestörte Unterricht ist nur möglich, wenn Dein Rederecht eingeschränkt wird.

Du hast Deine Frage selbst beantwortet.

Die Aufgabe des Lehrers ist die Vermittlung von Wissen im Schulunterricht. Das schließt auch mit ein, dass er für ein Umfeld sorgt, in dem Schüler seine Worte aufnehmen und verstehen können.

Die grundgesetzlich garantierte Redefreiheit  gewährt dir das Äußern deiner Meinung, doch § 5 Abs 2 sagt ebenso:

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der
Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Mit anderen Worten, der Lehrer hat das Recht, dir den Mund zu verbieten, damit andere ihm zuhören können.

Was hat ein Quatschkopp mit dem GG zu tun ?

Hallo,

es gibt keine Redefreiheit, sondern eine Meinungsfreiheit.

Das heißt, dass du für deine Meinung nicht verfolgt werden darfst, solange sie nicht gegen das geltende Recht verstößt.

In der Schule hast du dich so zu verhalten, dass kein anderer gestört wird und dann jeder dem Unterricht folgen kann (nebenbei erwähnt gibt es ja auch das Schulrecht, also haben die anderen das Recht, etwas zu Lernen...)