Darf Zeitarbeitsfirma bei verspätetem Stundenzettel Gehalt einbehalten?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Arbeitsvertrag der Zuhälter gibt es i.d.R. keine solche Klausel, das sie unwirksam wäre mangels Rechtsgrundlage. Aber oft versteckt sich so eine Klausel in der Betriebs- oder Hausordnung die wiederum wirksam wäre. Der zurückbehaltene Betrag darf aber nicht höher sein als der, der nicht nachgewiesen ist - eine Pauschale wäre hier unzulässig. Fehlt also bspw der Nachweiß über eine Woche (also 1 Stundenzettel), so darf maximal der Lohn zurückbehalten werden für diesen Zeitraum - ist aber im Folgemonat nach erfolgten Nachweis ungekürzt zur Auszahlung zu bringen.

Im Arbeitsvertrag darf es deshalb nicht stehen, weil eine einseitige Kürzung der Bezüge unzulässig ist. Ein fehlender Stundenzettel wäre hier als Grund nicht ausreichend, da der Arbeitgeber in Treu und Glauben davon ausgehen muss, dass du anwesend warst weil i.a.R. eine Meldung vom Entleihbetrieb kommt wenn du nicht erscheinst.

Ist ne Grauzone. Die Lohnabrechnung kann ohne Stundenzettel nicht stattfinden. Dein Grundgehalt muss in jedem Fall ausgezahlt werden. Bei den Zulagen und Überstunden ist das durchaus üblich, das ohne Stundenzettel nicht abgerechnent wird. Und Stichtag ist Stichtag, da gibts nix dran zu rütteln!

ja das können die und die machen es auch: begründung: anhand der angaben auf DEINEM stundenzettel bekommt der kunde eine genaue rechnung mit dem zahlungsziel : 14 tage..dann bekommst du davon deinen anteil... (ist wie bei den seeräubern,oder ).hast du deinen zettel nicht rechtzeitig abgegeben müssen, die dir nen abschlag zahlen.der fällt geringer aus: tipp: schreibe dir IMMER zusätzlich deine arbeitszeiten auf (kleines notizbuch) mache IMMER kopien der stundenzettel bevor du sie abgibst UND werde mitglied in einer gewerkschaft.die können und werden dich immer rechtlich beraten und unterstützen...

In so einem Fall würde ich doch mal einfach den Spieß umdrehen: es muss für den Betrieb doch eine rechtliche Grundlage geben, nach der der Abzug erfolgt. Dann bitte doch höflich darum, dass man dir die Rechtsgrundlage nennt,

Nchweislich geleistete Arbeit muss mienes Erachtens auch bezahlt werden. Wenn der Nachweis zu spät abgegeben wurde, kann der Betrieb die Zahlung natürlich verweigern. Wenn der Nachweis aber geliefert wird,muss normalerweise auch gezahlt werden.

Vielleicht gibt es ja die Begründung dass der Betrieb einen Verwaltungsaufwand wegen der verspäteten Abgaben hat oder einen ähnlichen Grund. Also lass dich darüber aufklären.

ich hab die frage so verstanden, das ganz einfach ein Teil zurückbehalten wird bis eben die Abrechnung vorliegt. Also gibt es erst einen Abschlag und nach richtiger Abrechnung gibt es Spitze.

Wenn ein Stundennachweis die Basis für die Lohnabrechnung ist, bist du natürlich auch verpflichtet, diesen frühzeitig abzugeben. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit muss in aller Regel zwar bezahlt werden. Ohne Nachweis bezahlt der AG u. U. aber auch ausgefallene Zeit, die du selber zu vertreten hast und für welche dir kein Lohn zustehen würde. Demnach kann es rechtens sein, einen geringen Anteil zurück zu halten, bis der Nachweis des AN vorliegt, dass er seine Arbeitsleistung auch tatsächlich wie vertraglich vereinbart erbracht hat. Kann doch nicht so schwierig sein, fristgerecht einen Stundenzettel abzugeben!?