Darf Privatschule Kosten für gesamtes Semester fordern obwohl nicht teilgenommen?
Schon im Jahr 2010, ich war gerade frisch 18 geworden, hatte ich mich für eine Ausbildung an einer Privatschule angemeldet. Die Kosten pro Semester lagen bei ca. 2500€.
Da ich über einen Monat vor Beginn des 1. Semester jedoch gesundheitliche Probleme bekommen habe, wollte ich nicht mehr teilnehmen. Dort angerufen, denen das mitgeteilt, gesagt bekommen ich soll einen Brief schreiben. Gesagt getan, jedoch (ich war 18) nicht per Einschreiben.
Ein paar Wochen später erhielt ich Gerichtspost, angeblich habe ich mich nicht abgemeldet und muss die Gebühren für das komplette 1. Semester zahlen.
Habe nichts dagegen unternommen, erstmal wurde der Brief an meine alte Adresse geschickt (da ich ein paar Wochen vorher umgezogen bin aber mich nicht umgemeldet hatte).
In den 12 Jahren seitdem wurden natürlich alle möglichen Schritte unternommen gegen mich, die Forderung ist rechtsgültig. Konnte bisher allerdings leider noch keinen Cent zahlen.
Ist die Sache noch in irgendeiner Form anfechtbar? Es ist extrem belastend, und letzten Ende würde ich betrogen. Der Schule wäre, selbst wenn ich mich tatsächlich nicht abgemeldet hätte, kein Schaden entstanden da die Plätze auch mit mir nicht voll belegt waren...
2 Antworten
Die Teilnahme ist vollkommen irrelevant. Es liegt eine Anmeldung vor, die nicht täglich kündbar war. Das definiert schon alles und man kann den gesamten Semesterbetrag fordern. Es geht nicht um entstandene Schäden, es geht um Verbindlichkeiten,
Dass deine anscheinend vorher geschickte Abmeldung nicht ankam ist ärgerlich, aber du hast dafür eben keinen Nachweis.
12 Jahre später was anfechten wollen? Nein. Du wurdest nicht betrogen.
Du bist aber in der Nachweispflicht. Und du hast keinen Nachweis. Das ist 12 Jahre später nicht anders.
Ich war einmal vor Ort um das mit denen zu klären. Da hatte ich den Anruf erwähnt, die haben zugegeben sich daran zu erinnern aber gemeint dass sie ja nicht wussten ob ich nicht vielleicht doch teilnehme...
Dabei ist eine telefonische Abmeldung ja auch rechtsgültig. Was wäre wenn ich es nochmal schaffe die Person dazu zu bringen zuzugeben dass ich mich telefonisch abgemeldet habe und das heimlich aufnehme? Hatte gelesen dass solche Aufnahmen unter Umständen zulässig sein können...
Dabei ist eine telefonische Abmeldung ja auch rechtsgültig.
Ist das so? Was steht denn dazu in Deinem Vertrag?
Was wäre wenn ich es nochmal schaffe die Person dazu zu bringen zuzugeben dass ich mich telefonisch abgemeldet habe
Der Zug ist abgefahren. Und selbst wenn Du eine Zeugenaussage hättest, würde das immer noch nicht bedeuten, dass Du nicht doch zahlen müsstest, auch wenn der Zug noch nicht abgefahren wäre.
und das heimlich aufnehme? Hatte gelesen dass solche Aufnahmen unter Umständen zulässig sein können...
aber nicht unter diesen Umständen
Da meine Unterlagen im gefluteten Keller zerstört wurden weiß ich es nicht zu 100%, bin mir aber recht sicher dass lediglich drin stand dass 14 Tage vorher gekündigt werden muss, aber nicht wie.
Wenn ihr mir jetzt Hoffnung gemacht hättet würde ich die Unterlagen beantragen, aber wenn es so sinnlos erscheint weck ich lieber keine schlafenden Hunde.
Da meine Unterlagen im gefluteten Keller zerstört wurden weiß ich es nicht zu 100%, bin mir aber recht sicher dass lediglich drin stand dass 14 Tage vorher gekündigt werden muss, aber nicht wie.
Ich kenne zwar den Vertrag auch nicht, aber ich wäre schon sehr überrascht, wenn eine mündliche Kündigung möglich wäre.
Wenn ihr mir jetzt Hoffnung gemacht hättet würde ich die Unterlagen beantragen, aber wenn es so sinnlos erscheint weck ich lieber keine schlafenden Hunde.
Selbst wenn die mündliche Kündigung möglich wäre und Du sie auch beweisen könntest, stündest Du immer noch vor dem Problem, dass Du das im damaligen Verfahren hättest vorbringen müssen.
Wäre das denn ein eventuell lösbares Problem? Z.b. Im ermessen des Richters wenn ich eine gute Erklärung hab? Bzw. wäre es nicht mega lächerlich mich dafür überhaupt rechtfertigen zu müssen wenn ich bewiesen hab dass die mich ausnehmen woll(t)en? Nicht dass "mega lächerlich" in Deutschland nicht vorkommen darf... ;)
Quasi: es geschieht einem großes Unrecht, und dafür gibt es Beweise. Aber weil man sich mit 18 Jahren und Depressionen nicht an die Bürokratie gehalten hat *während einem großes Unrecht geschieht* bekommt der Betrüger Recht? Würde auf mich irgendwie skandalös wirken.
also ganz davon abgesehen dass ich mir nicht vorstellen kann dass man 14tage vorher kündigen kann für ein ganzes Schuljahr (der platz bleibt dann ja unbesetzt was ein verlust bedeutet).... es ist 14 jahre her und damit vermutlich tituliert. Da ist überhaupt gar nichts mehr zu machen.
Bei den 14 Tagen bin ich mir 100% sicher. Da ich auch ca. 3-4 Wochen vor Semesterbeginn angerufen hab um mich abzumelden.
Ich schätze dass die Frist so kurz war weil die generell in keinem Jahr alle Plätze belegt hatten.
Ich hatte gelesen mit einer Restitutionsklage sollte es möglich sein einen so alten Titel zu entkräften.
bekommt der Betrüger Recht?
Wenn Du tatsächlich einen Betrug nachweisen könntest, hättest Du gute Chancen. Ich bezweifle bloß, dass Dir das gelingen wird.
Ich hatte gelesen mit einer Restitutionsklage sollte es möglich sein einen so alten Titel zu entkräften.
Hast Du Dir auch die Bedingungen dafür durchgelesen? Dafür gibt’s hohe Hürden!
Hm ja ein gültiger Betrugsnachweis wäre das Telefonat wohl nicht, bei mir haben die sich ja auch rausgeredet dass sie ja trotz Anruf nicht wussten ob ich nicht doch teilnehme (ja klar, ich meld mich telefonisch ab, geb dann aber nicht telefonisch Bescheid dass ich doch komme......).
Die Bedingungen muss ich noch lesen :)
Es kommt darauf an, was im Vertrag stand, den Du mit der Privatschule geschlossen hast, und natürlich ist der Schuldtitel zunächst rechtskräftig.
Alles Weitere mußt Du mit einem Anwalt klären:
Ich wurde betrogen, da ich mich auch telefonisch abgemeldet habe. Die Schule wusste Bescheid. Ich glaube nicht daran, dass der Brief nicht angekommen ist. Habe ich nicht 1 mal in meinem Leben erlebt.