Als Minderjähriger Prozesskosten zahlen?

8 Antworten

So einfach wie hier in den Antworten vermutet ist es leider nicht. Auch ein Minderjähriger kann verklagt werden und muss dann ggfl. - wenn er den Prozess verliert - die Kosten zahlen. Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob gegen den Gerichtsbeschuss noch Beschwerde erhoben werden kann. Das ist möglich, wenn seit der Zustellung des Gerichtsbeschlusses noch nicht mehr als ein Monat vergangen ist. Sollte keine Beschwerde mehr möglich sein, so stellt sich die Frage, warum Du den Prozess offenbar verloren hast. Falls Post gekommen ist, Deine Mutter aber nicht rechtzeitig oder nicht richtig darauf reagiert hat und der Prozess deshalb verloren gegangen ist oder falls wegen eines Verschulden Deiner Mutter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Monatsfrist Beschwerde eingelegt worden ist, so hast Du einen Schadensersatzanspruch gegen Deine Mutter, und sie muss die Prozesskosten zahlen.    

Was du schreibst, macht so keinen Sinn. Da kann was nicht stimmen. Da scheinst du etwas durcheinander zu bringen.

Er kann gar nicht klagen wegen Unterhalt, das kann nur deine Mutter (da du minderjaehrig bist) in deinem Namen oder das Jugendamt, wenn eine Beistandschaft besteht.

Dein Vater kann sich hoechstens gegen eine Klage gewehrt haben (weil er keinen Unterhalt zahlen kann oder will) und dabei sind ihm Prozesskosten/Anwaltskosten entstanden. Das ware eine Option.

Damit du bzw. deine Mutter die Kosten tragen muss, das kann nur sein, wenn er den Prozess gewonnen hat oder wenn deine Mutter irgendwelchen Auflagen nicht nachgekommen ist oder so was.

Wer fordert denn genau die Kosten von Dir? Das Gericht, das Jugendamt, der Anwalt deines Vaters? Der Vater selbst?  Gerichtskosten oder Anwaltskosten oder Pfaendungskosten?

Auf alle Faelle muss deine Mutter das abklaeren. Sie hat da mit Sicherheit mal was unternommen und am Laufen. Entweder war sie mal bei einem Anwalt und hat deinen Vater auf Unterhalt verklagt, bzw. von ihm gefordert oder sie hat eine Beistandschaft beim Jugendamt errichtet und die haben das in eurem Auftrag gemacht.Und deshalb sollte deine Mutter sich jetzt auch an das Jugendamt wenden, um heraus zu finden, was da genau passiert ist.

Das Jugendamt traegt auch bei einer Beistandschaft die Kosten fuer Prozesse und Gericht. Nur Pfaendungskosten (z.B. Gerichtsvollzieherkosten) muss man ggf. selbst tragen, bzw. das eigene Einkommen wird ueberprueft.

Macht ein Anwalt die Unterhaltseintreibung, dann muss man erst fuer die Kosten aufkommen, bzw. man beantragt Prozesskostenhilfe, wenn das eigene Einkommen (deiner Mutter) zu gering ist.

Definitv kommen diese Kosten nicht aus heiterem Himmel, weil dein Vater einfach so Prozesse gefuehrt hat. Das ist nicht moeglich. Man kann  nicht auf Nichtzahlung von Unterhalt klagen, man kann sich nur gegen eine Klage auf Unterhaltszahlung wehren.

Schick deine Mutter zum Jugendamt (ersatzweise zum Anwalt) und lass das von ihr dort abklaeren. Die werden euch weiter helfen. Gezahlt werden muss da erst mal nichts.

 

P.S.: Sobald der TE 18 wird, kann/muss er sich dann selbst um das Thema bemühen. Daher unbedingt mit der Mutter mitgehen, wenn sie zum Jugendamt geht usw.

Ggf. wird man ab 18 Prozesskostenhilfe beantragen können, sollte man noch einmal per Gericht nachhaken.

Versuchen kann man es ja. Geh zum Jugendamt und beantrage Beistandsschaft in dieser Sache. Selbst kannst du noch gar nicht klagen.

Du hast einen Brief bekommen - vom wem?Vom Gericht oder von deinem Vater? Sollte er von deinem Vater sein dann schreib ihm,mehr ist bei mir nicht zu holen und lege 1 Cent mit rein.

von wem ist der brief denn gekommen in dem die kosten gefordert werden?