Bußgeld zahlen trotz schulabbruch?

3 Antworten

Es gibt Schulausbildungen die kostenlos sind und es gibt solche die umsonst waren. Bei dir die zweite Variante.

die Buße (daher Bußgeld) ist für die vergangene Tat, nämlich Schulschwänzen.Musst du bezahlen.

Nach deiner Idee wäre es ja, als wenn ein Autofahrer falsch parkt, dann Bußgeldbescheid erhält, sein Auto abmeldet. Auch da muß das Bußgeld bezahlt werden.

Als Minderjähriger kannst Du Dich nicht selbst von der Schule abmelden.

Du unterliegst der Schulpflicht, mit Deiner "Abmeldung" hast dann eh wieder dagegen verstoßen.

Das Bußgeld bzw. die Strafeandrohung bezieht sich ja auf die bereits in der Vergangenheit eingehandelten Fehlzeiten. Da ist es unerheblich, was Du danach gemacht hast. (Außer vielleicht, wenn Du den Knall gehört hättest und wieder regelmäßig zur Schule gegangen wärest. Das hätte sich ggf. strafmildernd ausgewirkt.)