Darf mir die Versetzung in die Oberstufe verwehrt werden?
Ich muss dieses Schuljahr ein Sozialpraktikum machen, wofür früher die Alternative bestand, in der Schule zu bleiben, wenn man keinen Platz bekommt oder es einfach verweigert. Nun wurde uns mitgeteilt, dass keine Versetzung in die Oberstufe (Gymnasium) erfolgen wird, wenn man dieses Praktikum nicht absolviert. Ist das überhaupt erlaubt? Ich habe dazu im Schulrecht Hamburg ein Gesetz gefunden, das besagt, dass eine Versetzung erfolgt, wenn das Zeugnis gut genug ist (was bei mir der Fall ist): http://www.schulrechthamburg.de/jportal/portal/t/qil/bs/18/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=24&numberofresults=76&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-Grd_StTSchulGymAPOHAV1P32#focuspoint
Darf man mir die Versetzung trotzdem verwehren?
4 Antworten
Laut Hamburger Schulgesetz ist das Sozialpraktikum eine Pflichtveranstaltung für alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen. Allerdings liegt es in der Bringschuld der Schulen (respektive der entsprechenden Schulbehörde), für alle Kandidaten eine ausreichende Anzahl von Praktikumsplätzen sicherzustellen. Mit Sicherheit gibt es eine Verwaltungsvorschrift, die regelt, wie zu verfahren ist, wenn trotz aller Bemühungen Einzelne keine Plätze finden. Der Ansprechpartner dazu ist in erster Linie natürlich in der eigenen Schule die Fachabteilung, die für das Sozialpraktikum zuständig ist, und in rechtlichen Fragen die Hamburger Schulbehörde.
Eine Verweigerung einer Pflichtveranstaltung kann mit "nicht bestanden" gewertet weren, und eine Versetzung rechtskräftig ausschließen.
Wenn es für die Versetzung eine Voraussetzung gibt, musst du diese natürlich erst einmal erfüllen. Und wenn das eben ein gefordertes Praktikum ist, musst du das auch vorweisen können.
Dann liegt es ja an dir, wenn du nicht versetzt werden KANNST.
Wenn ein Praktikum Bedingung ist, hast du das eben auch zu absolvieren.
Wenn zum Klassenziel gehört, ein Praktikum absolviert zu haben, dann hast du das Klassenziel wohl ohne dieses nicht erreicht.
Und wenn das Klassenziel nicht erreicht ist, wirst du nicht versetzt.
Es mag ja sein, dass die Schule da früher immer ein Auge zugedrückt hat, aber einen Anspruch, dass sie das weiter so hält, hast du nicht.
.... nein, natürlich nicht.
Auch die Hanseaten wissen, dass die lieben Kinder bei kleinster Blähung mit ihren Eltern oder den Juristen angedackelt kommen und haben deshalb keinen Spielraum.
Sie werden also nicht dürfen, sie werden müssen.
Die Voraussetzungen darf sich die Schule also selbst ausdenken? Ein gutes Zeugnis habe ich nämlich, und ich war auch nicht oft abwesend.