Darf mir der Vermieter vorschreiben, welchen Raum ich als Schlafzimmer nutze, insbesondere wegen dem Einbau eines Rauchmelders?
4 Antworten
Nein darf er nicht. Davon abgesehen hat unser Vermieter in jeden Raum einen Feuermelder angebracht.
Nein, du darfst jeden Raum als Schlafzimmer nutzen. Du solltest nur (zu deiner eigenen Sicherheit) diesen Raum benennen, damit dort der Rauchmelder angebracht werden kann. Die meisten Leute sterben bei einem Wohnungsbrand an Rauchvergiftung im Schlaf und nicht an Verbrennungen.!
Die gesetzliche Mindestausstattung sind zwei RM pro Wohnung. Also hätte man den einen nur umsetzen müssen. Dies hätte preiswert bei der jährlichen Routinekontrolle geschehen können, da sie mittels Magnetplatte mit der Decke verklebt sind.. Solltest du mitten im Mietverhältnis plötzlich die Räume getauscht haben, so bist du dafür verantwortlich und hättest das in Eigenregie durchführen (lassen) können. Ein wenig kann ich den Vermieter auch verstehen: Er ist für die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften verantwortlich. Switchest du die Räume wieder, oder bei Mieterwechsel, so wäre der RM wieder im falschen Raum... Deshalb der ZUSÄTZLICHE "kostenpflichtige" Melder.
Bei mir dürfte er das nicht. Mein Bauchgefühl sagt auch das ein Vermieter in dieser Art und Weise nicht in die Privatsphäre eingreifen darf
Hallo,
Nein, das darf er nicht. Was hat ein Rauchmelder mit dem Zimmer zu tun ?
gruß
Rauchmelder sind wohl nur in Schlafräumen und Fluren Pflicht
Die Vorschriften, die ich bisher recherchiert habe, sagen alle nur in Schlafräumen und Fluren. Wo finde ich das mit "allen Räumen"?
Das habe ich getan und zum Dank hat mir mein Vermieter eine Rechnung für den Einbau eines Rauchmelders im Wohnzimmer geschickt, weil ich diesen Raum ja als Schlafzimmer nutze. Da möchte ich nicht bezahlen und suche jetzt nach einer rechtlichen Grundlage hierfür.