Vermieter stellt Einbauküche / wie hoch darf Nutzungsgebühr sein.

4 Antworten

Ich als Vermieter würde euch nicht die Rechnung der Küche zeigen. Warum auch? Wenn sie nicht kurz vorm zusammenfallen ist ist doch alles gut. Zumal der Vermieter somit verantwortlich ist wenn z.B der Kühlschrank kaputt geht. Da muss er dann für Ersatz sorgen. Wie hoch ist die Nutzungsgebühr denn? Wie alt ist die Küche? Das man hinterher so viel bezahlt hat wie die Küche wert ist ist in manchen Fällen einfach so, dafür hast du halt keine Sorgen. Wegen den Klein Reparaturen mach dich nochmal im Internet schlau, starre Fristen für so was sind ungültig.

Vielen dank!

Die Küche wäre neu, unsere Überlegung war es die Küche selbst zu kaufen, allerdings gestaltet sich die Mitnahme schwierig aufgrund der Größe der Küche.

Können Sie mir sagen, ob die Klauseln da rein müssen bzw. Ob solch ein Vertrag tatsächlich nicht den Mietvertrag "verändert?"

In dem Vertrag ist die mietsache, Mietzeit, Mietpreis drin. Nun sind da zusätzlich noch Klauseln drin bzgl der kleinreparaturen, Untervermietung und Gebrauchsüberlassung, Benutzung der mietsache. Muss all das dort drin stehen?

natürlich - das gehört zu einem Vertrag.

Angenommen wir wohnen 6 Jahre hier, dann haben wir mehr bezahlt als die gesamte Küche kostet

na und? Wenn Du ein Auto mietest, kostet die Miete auch irgendwann mehr, als es wert ist. Das ist der Trick am Geld verdienen.

(dürfen wir die Rechnung der Küche einfordern?)

fragen kannst Du - Du hast aber keinen Anspruch darauf. Oder fragst Du im Laden auch, was den Mediamarkt der Fernseher im Einkauf gekostet hat?

Dann würden wir ausziehen, haben mehr bezahlt für eine Küche als sie gekostet hat und dürfen sie nicht mitnehmen oder sie weiter verkaufen etc.

so funkioniert die Miete nun mal. Die Wohnung, die Ihr anmietet, könnt Ihr auch nicht mitnehmen.

Gibt es darüber ein Gesetz, dass die Küche zB wenn die Nutzungsgebühr mehr als der Kaufpreis der Küche beträgt diese in unser Eigentum übergeht?

Nein. Eine Mietsache geht nie in Eigentum über. Deswegen zahlt man einen Mietzins. Was Du meinst, wäre eine Finanzierung.

Nein, ein Gesetz gibt es nicht darüber. Sehr wohl aber wirtschaftliche Erwägungen.

In der Nutzungsgebühr ist dann auch der Ersatz / Reparatur von Elektro-Geräten enthalten. Nach einiger Zeit muß die Küche modernisiert werden. Diese ganzen Kosten, auch das Aufbringen des Kapitals sind dann in dem Betrag enthalten.

Auf der anderen Seite rechne doch selber mal. Selbst eine kleine Einbauküche kostet schon ein paar Tausender. Das Geld mußt Du erst mal haben! Wenn Du den Kauf finanzieren mußt, hängst Du mit einem Kredit in den Seilen. Ziehst Du aus, paßt die Küche u.U. nicht in die nächste Wohnung. Gebrauchte Küchen zu verkaufen kannst Du knicken - dafür gibt es nicht viel.

Ich habe unlängst eine kleine Eiche-Echtholz-Küche bestehend aus Eckschrank, 2 Schränken mit Schubladen, Ceran-Herd und Spüle mit Unterschrank für 60 Euro gekauft. Die kleine Eck-Zeile hat im Laden mit Sicherheit an die 2000 Euro gekostet. Das nur mal als Anhaltspunkt, wieviel eine gebrauchte Küche nach ein paar Jahren noch wert ist.

Ich würde lieber im Monat mehr zahlen, als selber den Kredit-Kauf einer EBK zu bewerkstelligen. Es sei denn, Ihr gehört zu den handwerklich begabten Menschen, die so eine Küche preiswert selbst bauen können, Geld sparen, indem sie freie Standgeräte wählen, die wesentlich preiswerter sind, als Einbaugeräte und die Küche dann der nächsten Mietwohnung anpassen können.

Danke für diese Antwort.

So handwerklich sind wir dann leider doch nicht.

Wir haben auch wirtschaftlich nachgedacht, die Küche könnte man beim Auszug definitiv in keiner anderen Wohnung nutzen.

Allerdings war mein Gedanke dann eher, dass man sie beim Auszug an den nachmieter verkaufen könnte, was dann aber auch Glückssache ist weil jeder einen anderen Geschmack hat.

@Madira86
Allerdings war mein Gedanke dann eher, dass man sie beim Auszug an den nachmieter verkaufen könnte, was dann aber auch Glückssache ist weil jeder einen anderen Geschmack hat.

Vergiß es! Der Nachmieter ist in der Position, daß er Dir Druck machen kann: "Entweder akzeptieren Sie den vorgeschlagenen Preis oder Sie nehmen Ihre Küche mit!"

Wir haben auch wirtschaftlich nachgedacht, die Küche könnte man beim Auszug definitiv in keiner anderen Wohnung nutzen.

Dann dürfte die Überlegung eindeutig sein - oder?

@tachyonbaby

Ja, vielen Dank dafür.

Nein die Küche gehört euch nicht auch wenn die Nutzungsgebühr den Wert übersteigt. Genausowenig wie dir die Wohnung gehört wen du in zwanzig Jahren mehr Miete bezahlt hast als die Wohnung gekostet hat.

Aber bei Miete der Küche haftet der Vermieter bei Reparaturen und defekten Geräten......