"Darf mich mein Vorgesetzter zu Hause anrufen, wenn ich krankgeschrieben bin?"

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Hallo Nico,

habe heute erst Deine Anfrage gefunden, weil ich in einer ähnlichen Problematik für eine Kollegin nach Argumenten suche.

Ich habe eine eigene Meinung dazu, die sich natürlich nicht mit Launen oder Befindlichkeiten (m)eines Chefs, oder sogar hypothetischen Überlegeungen befasst. Die Meinung meines Chefs ist für mein Arbeitverhältnis, das ausschließlich durch meinen Arbeits-Vertrag geregelt ist, völlig irrelevant und interessiert mich nicht die Bohne, ebensoweinig ob er etwas nett meint oder nicht....:-))

Aber zur Sache: Obwohl politisch eher unkorrekt (schließlich hat der Vorgesetzte nach Vorlage einer ärztliche AU-Bescheinung davon auszugehen, dass bei Dir eine Krankheit vorliegt), dürfte ein erster Anruf kaum zu verbieten sein, da gebe ich meinen Vorrednern Recht. Große Ausnahme ist natürlich die Ausübung von Druck, insbesondere, wenn Dein Chef Dir beispielsweise droht, das könnte durchaus in die Kategorie "Nötigung" fallen: "§ 240 Strafgesetzbuch - Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. ..." Wichtig ist hierbei der Begriff der Verwerflichkeit. Ist eine etwaige Drohung nicht durch euer Arbeitsverhältnis gedeckt (z.B.: "Dann lasse ich Sie Spießruten laufen!"), kann dies vom Gericht bejaht werden und Dein Chef ist unter Umständen danach schlicht vorbestraft.

Falls Du also das Arbeitsverhältnis eher locker ansiehst, und Du nicht unbedingt DeinenChef als Busenfreund brauchst, ist das - oder ihre freundliche Ankündigung - eine direkte Möglichkeit solche Anrufe zu unterbinden.

Wer allerdings Angst vor seinem Chef hat, sehr abhängig von genau diesem Job ist, oder von Natur aus eher servil eingestellt, sollte sich weiter telefonisch belästigen lasse.

a pros pos: Unter gewissen Umständen besteht die Möglichkeit Unterlassung einzuklagen, ähnlich wie bei unerwünschter Werbung oder unerwünschten Ehepartnenr...:-))

Lieber Gruß - Ralf

Tja ich glaube nicht, dass es irgendein Gesetz gibt, das dem Arbeitgeber verbietet dich anzurufen. - Allerdings gibt es auch keines, das dich verpflichtet abzuheben. (Außer du hast Rufbereitschaft, was aber im Krankenstand nicht möglich ist.

Wie gesagt rechtliche Handhabe hast du gegen ihn keine, aber so wie deine Beschreibung über dein Arbeitsverhältnis ist, würde ich dir empfehlen überlege wo du dich am besten bewerben kannst.

Warum sollte er dich nicht anrufen dürfen? Wenn du nicht sprechen willst, musst du ja nicht ans Telefon gehen.

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Wie die Sache mit dem Aufgabenwechsel generell zu bewerten ist, kann man ohne Kenntnis der genaueren Umstände natürlich nicht sagen, aber zumindest kannst du dich darauf einstellen und findest dich bei deiner Rückkehr nicht unvorbereitet an einem anderen Arbeitsplatz wieder.

Das darf er natürlich nicht. Aber darüber machen sich viele Chefs keine Gedanken. Geh einfach nicht ans Telefon, wenn Du auf dem Display erkennen kannst, dass es die Nummer vom Betrieb ist. Oder erkundige Dich mal bei der Gewerkschaft. Da erfährst Du auch viel Interessantes.

Ich habe mit meinem Sozialarbeiter gesprochen und rein rechtlich darf dich der Arbeitgeber nicht im Krankenstand anrufen., da dies als Druck ausgelegt werden kann.