Darf mich ein Fahrscheinlontrolleur aus dem Zug rauswerfen(Österreich, ÖBB)?

11 Antworten

Amtsmissbrauch ist  nur dann, wenn der betreffende Beamter ist und in einer Behörde arbeitet, ein Fahrscheinkontrolleur ist kein Beamter und damit ist es auch kein Amtsmissbrauch.

Nicht bei voller Fahrt. Das wäre unzulässig.

(Obwohl - da einige anders denken. Sei vorsichtig!)

Gruß

Hm, eigentlich hätte er vorher die Personalien aufnehmen müssen, damit Dir die Rechnung für die Reinigung des Sitzes zugestellt werden kann.

Ja darf er. Du verstößt gegen die Regeln im Zug.

Dies ist abhängig von der für das Verhalten innerhalb von Zügen dieses Landes aufgestellten Ordnung. Verstößt das Belegen der Sitze mittels Füßen gegen diese, ist es einer für die Einhaltung der Ordnung beauftragten Person gestattet, Maßnahmen innerhalb ihrer Befugnis zu ergreifen. Welche das konkret sind, steht im Vertragsverhältnis zwischen dieser Person und der Gesellschaft der jeweiligen Bahn.