Darf meine Mutter mir vorschreiben was wann und wie viel ich essen darf?
Wir haben uns halt gestritten, es ging mal wieder ums Shisha rauchen, ich hab ihr gesagt dass es mein Ding sei in wie fern ich meiner Gesundheit schade. Daraufhin sagte Sie das Sie sogar bestimmen darf was wann und wie viel ich esse und ob ich zum Arzt gehe oder nicht oder wann ich zu welchem Arzt gehe, bla, bla, bla halt.
Stimmt das? Ist sie dazu befugt?
10 Antworten
Jein. Sie darf durchaus bestimmen, was es zu essen gibt und was nicht, muss aber gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass du gut versorgt bist.
Sie kann dich zu einem Arzt schicken, aber sie darf dir einen Arztbesuch im Zweifel nicht verwehren, wenn du einen möchtest.
Die Notwendigkeit lässt sich nur durch einen Arztbesuch oder durch eine spätere Erschwerung der Erkrankung feststellen, wenn ein Kind sich also krank fühlt und die Eltern einen Arztbesuch verhindern, verletzen sie regelmäßig ihre Pflicht.
Nein, das darf sie nicht.
Sie ist per Gesetz gezwungen, Dich ohne Gewalt zu erziehen und auf Dein Altern und Entwicklung Rücksicht zu nehmen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
Schlicht und ergreifend - Du bist minderjährig - 15 - und somit bestimmen die Eltern die Spielregeln.
Nur was nutzt es, wenn Deine Mutter nur redet und "Drohungen" ausstößt, aber absolut inkonsequent ist?
Denn wäre sie irgendwie konsequent - wäre doch Deine Shisha längst weg.
Schon dieses "bla, bla, bla halt" zeugt von einem respektlosen Umgang mit Deiner Mutter.
Warum streitest Du mit Deiner Mutter darum, Dir Deine Gesundheit ruinieren zu dürfen?
Solange Du nicht volljährig bist kann Deine Mutter Dir alles vorschreiben.
fast richtig
"aber sie darf dir einen Arztbesuch im Zweifel nicht verwehren, wenn du einen möchtest"
nicht, wenn du es möchtest, sondern wenn es für dich notwendig ist - das ist ziemlich dehnbar