Ist es gesetzlich so gereget das Kindergartenkinder 2 wochen den Kindergarten nicht besuchen dürfen?

7 Antworten

Ja, auch Kinder haben das Recht auf Urlaub, genauso wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Sie sollen mal ausschlafen dürfen. Mit den Eltern und Geschwistern etwas unternehmen dürfen. Der Besuch eines Kindergartens ist genauso anstrengend und stressig wie eine Berufstätigkeit und davon sollten sich auch kinder erholen dürfen. Viele Kinder haben eine wöchentliche ,,Arbeitszeit" von bis zu 50 Std. Sie werden in den Frühdienst gebracht und müssen auch noch bis in den Spätdienst aushalten. in der normalen Arbeitswelt würden die Gewerkschaften zu Streiks aufrufen- aber unsreren Kleinsten muten wir es zu.

Auch Kitaeinrichtungen müssen planen. Urlaubsansprüche von 30 Tg. i. Jahr. für die Erzieher bestehen auch und sind durch Ersatzkräfte nicht aufzufangen. Auch Erzieherinnen haben Familie und möchten mit ihren Kindern zusammen Urlaub haben- daher die Ferienregelung.

Wir haben innerhalb der Ferien 3 Wochen geschlossen. Wir sind froh und dankbar wenn, bei Ferienbeginn, die ersten Kinder schon zu Hause bleiben. So schaffen wir die Grundreinigung- Lego, Bausteine zu desinfizieren, Kreativwerkzeug usw zu reinigen. Papiere, Dokumentationen auf den neuesten Stand bringen. Vorbereitungen auf die neuen Kinder- Namensschilder schreiben, Garderobe, Becher usw. beschriften.

und glaube mir, wenn es den ,,Urlaubsanspruch" für die Kinder nicht geben würde, die Kitas 365 Tg. im Jahr geöffnet hätten, gäbe es einige Familien die das bis zum Anschlag ausnutzen würden. Ohne Rücksicht auf das Kind und ohne Verständnis dafür das ein Kind auch ,,Kindergartenmüde" werden könnte. Und es gibt auch Eltern die, selbst wenn sie selber Urlaub habe, ihre Kinder in die Einrichtung bringen- weil sie sich erholen wollen und die Kinder dabei stören würden.

Da müsste etwas in dem Vertrag mit dem Kindergarten stehen. Dass es darüber ein Gesetz geben soll, höre ich zum ersten Mal. Das halte ich für unwahrscheinlich. Wenn es in dem Vertrag so steht, gilt es natürlich auch.

Ich hab in Schl. Holst. bis 2008 eine Kita geleitet und mir ist keine derartige Regelung bekannt!
Schau in den Vertrag und in die Konzeption des Kindergartens, der Kita - wenn da etwas entsprechendes steht, dann ist das gültig.
Du kannst auch bei der Stadtverwaltung und/oder dem Jugendamt (Kindertagesstättenaufsicht) nachfragen, ob diese Regel wirklich besteht.
Ich denke, es ist nur ein dummer Versuch, die Anzahl der Kinder in den Ferien zu begrenzen - auch Erzieher/innen haben Urlaub.

ich hatte drei Kinder im Kindergarten und kenne das überhaupt nicht.....vlt. hat euer Kindergarten ja auch zwei Wochen Urlaub? Das sie deswegen nicht geht?

nein der kindergarten hat über die ganzen ferien geöffnet, aber man muss angeblich, weil es gesetzlich so geregelt ist 2 wochen aussuchen in der das kind nicht hin geht

@Lacostikk

wie gesagt, kenn ich nicht, aber wie oben schon jemand geschieben hat, guck doch mal in den betreuungsvertrag, da müsste das dann stehen

Ich vermute, du wohnst in einem Bundesland in dem es keine Zuschüsse für das ganze Jahr gibt. Keine Ahnung ob die Zahl noch aktuell ist, aber ich hab mal was von 49 Wochen gehört. Wenn man zwischen Weihnachten und Neujahr zu macht, müssen die Kinder also 2 Wochen im Sommer zu Hause bleiben.

Der Kindergarten DÜRFTE die Kinder sicher betreuen, die Frage ist nur wer das bezahlen soll.