Darf mein Vermieter jederzeit aifs Grundstück?

7 Antworten

Hallo! Ich bin leider gar nicht erst dazu gekommen, Details zu schreiben. 

Bei zukünftigen Fragen bitte unter die Frageüberschrift gehen, dort auf Weitere Details hinzufügen gehen.

Da kannst Du dann ausführlich Deine Fragebeschreiben.

Jede Frage muss zusätzlich einen Erklärungstext (Details zur Frage) enthalten. Wenn Du hier zum Beispiel einpaar Hintergrundinfos reinschreibst, warum Du jetzt eine Antwort brauchst oder welche Art von Informationen Dir weiterhelfen, wirst Du auch hilfreiche Antworten bekommen.

_________________________________________________________

Jetzt zu Deiner Frage.

Ich wüsste gern, ob so eine Klausel im Mietvertrag überhaupt wirksam ist. Es kann doch nicht sein, dass ich z.B. nackt im Garten liege und mein Vermieter im Garten steht, um in die hintere Scheune zu gelangen, oder? 

Die Klauseln sind wirksam und es es gibt die gemeinschaftliche Nutzung daher kannst Du ihm nix vorschreiben

 Außerdem möchten sie gern einen zweiten Schlüssel für die Scheune haben, damit sie auch jederzeit daran können, auch wenn wir halt nicht da sind.

Der Aufforderung ist nachzukommen.

Hallo.     

Folgend ein Grundsatz zu deinem Thema. Ich bin in dem Zitat nur auf den ersten Abschnitt eingegangen.    

Zitat: Ein Vermieter darf ohne Erlaubnis der Mieter die Mietwohnung (Haus) nicht betreten. Ist ein Garten mitvermietet gilt dies genauso für den Garten, wenn nicht im Mietvertrag ausdrücklich Ausnahmen vereinbart sind. 
Ein Vermieter muss also grundsätzlich den Mieter fragen, ob er Wohnung oder Garten betreten darf. 
Sagt der Mieter nein, kann der Vermieter zunächst nichts weiter unternehmen. Er darf nämlich grundsätzlich nicht einfach in Wohnung oder Garten eindringen. 
Unter gewissen Umständen hat der Vermieter allerdings ein Anspruch darauf, die Mietsache betreten bzw. besichtigen zu dürfen. In diesen Fällen ist der Mieter gewissermaßen verpflichtet, ja zu sagen. 
Verweigert der Mieter seine Erlaubnis, obwohl der Vermieter einen Anspruch hat, darf der Vermieter trotzdem nicht einfach hineingehen. Er muss zu Gericht und dort beantragen, dass der Mieter dazu verurteilt wird, ihm Zutritt zu verschaffen. 
Dringt der Vermieter also in Wohnung oder Garten ohne Erlaubnis des Mieters und ohne Zuspruch eines Gerichts ein, handelt er rechtswidrig und kann sich sogar strafbar wegen eines Hausfriedensbruchs machen. 
Einen Schlüssel zu dem Mietobjekt steht dem Vermieter übrigens nicht zu, es sei denn, dies ist im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart. Aber auch in diesem Fall bedeutet dies nicht, dass der Vermieter den Schlüssel nach freiem Belieben ohne Einverständnis der Mieter einsetzen darf.
Quelle Zitat: http://www.frag-einen-anwalt.de/Darf-mein-Vermieter-das-von-uns-gemietet-Grundstueck-jederzeit-betreten---f148646.html     

Liebe Grüße, FlyingDog 

Gerhart  30.07.2015, 11:36

Zitat ist unzutreffend, siehe Mietvertrag!

FlyingDog  30.07.2015, 15:10
@Gerhart

Danke für die Rückmeldung, ich gehe davon aus das du im zitierten Text überlesen hast, das dort steht: "Ist ein Garten mitvermietet gilt dies genauso für den Garten, wenn nicht im Mietvertrag ausdrücklich Ausnahmen vereinbart sind."      

Liebe Grüße, FlyingDog 

Hallo! Ich bin leider gar nicht erst dazu gekommen, Details zu schreiben. Habe mich eben erst hier angemeldet. :) Nun kommen die Details:

Wir wohnen seit 2 Jahren hier in einem gemieteten Einfamilienhaus mit Garten. Das Problem ist, dass vorne und hinten auf dem Grundstück jeweils 2 große Schuppen stehen. Im Mietvertrag ist die Vereinbarung getroffen, dass die Schuppen bzw. die Scheune hinten zur gemeinschaftlichen Nutzung sind und der Vermieter OHNE Voranmeldung jederzeit diese Räume nutzen kann. Mir passte das damals schon nicht und ich wollte den Vertrag nicht unterschreiben. Jedoch drängte mein Mann etwas mit der Unterschrift, damit wir auch noch rechtzeitig die alte Wohnung kündigen konnten. Die Vermieter bestätigten uns mündlich, dass Sie sich vorher telefonisch bei uns melden würden, bevor sie vorbeikommen.

Seit der Zeit kamen Sie andauernd vorbei. Es hieß dann immer "Wir brauchen den Anhänger", "Ich suche mein Brotmesser", "Ich muss Sachen abholen etc."

War auch nie das Problem. Langsam erfuhren wir über unsere Nachbarn, dass unser Vermieter wohl ein psychisches Problem hat und sehr leicht ausrastet. Letztes Jahr hat er mich hier auf dem Hof angeschrien, weil wir angeblich so dreckig wären. Wir halten hier alles wirklich gut in Schuss. Natürlich haben wir nicht immer alles piccobello. Wir haben im Februar unser drittes Kind bekommen. Somit bleibt im Moment das Unkraut manchmal etwas länger stehen, aber es wird dann auch gemacht. Unser Vermieter kam mit immer mehr Kleinigkeiten. Ich dürfe keine Nägel mehr in die Wand draussen schlagen, ich darf keinen Blumenkasten auf meine Fensterbank stellen und so weiter... Bei ihm damals durfte seine Frau nur in der Garage kochen (wegen den Gerüchen), er hatte einen Schuhkarton an der Wand in der Garage mit einem Spiegel drin und Rasierer drin (Nur, um mal einen kleinen Einblick zu verschaffen). Also gelebt haben die in diesem Haus nicht. Unser Vermieter hat wohl auch schon unseren Nachbarn geschlagen und ihm gedroht, ihn abzustechen.

Seit der Aktion mit dem Blumenkasten hab ich auch genug. Ich sagte ihm, dass ich als Mieter auch Rechte und nicht nur Pflichten habe und dass ich sehr wohl meinen Blumenkasten auf das Fensterbrett stelle. Er schrie mich an und beleidigte mich (Ich hätte ja einen an der Klatsche), woraufhin ich ihn des Grundstücks verwies. Ich teilte seiner Frau mit, dass sie sich ab nun 14 Tage vorher anzumelden haben, wenn sie etwas möchten.

Nun kommt wieder der Absatz im Mietvertrag...

Gestern kamen die beiden ohne Voranmeldung her und wollten wieder ihre Sachen suchen. Als sie fertig waren, sagte ich, dass sie sich doch bitte vorher melden sollen, wenn sie kommen möchten. Die beiden sagten, dass sie das bis jetzt ja immer getan hätten, jetzt jedoch nicht mehr, da sie das ja nicht müssen laut Mietvertrag. Außerdem möchten sie gern einen zweiten Schlüssel für die Scheune haben, damit sie auch jederzeit daran können, auch wenn wir halt nicht da sind. Ich sagte den beiden, dass ich nicht möchte, dass sie ohne Voranmeldung kommen, vor allem, wenn mein Mann nicht da ist, da ich inzwischen Angst vor unserem Vermieter habe. Er sagte nur:"Das kann man auch manchmal haben". Und ich möchte mich auch weiterhin nicht beleidigen lassen (beleidigt habe er mich ja nie sagten die beiden). Ich habe wirklich Angst, dass der mal austickt und auf mich losgeht...

Ich wüsste gern, ob so eine Klausel im Mietvertrag überhaupt wirksam ist. Es kann doch nicht sein, dass ich z.B. nackt im Garten liege und mein Vermieter im Garten steht, um in die hintere Scheune zu gelangen, oder? Kann man Mietvertragsklauseln widerrufen?

Entschuldigt für den langen und etwas wirren Text. Ich bin noch ziemlich emotional dabei... Und vielen Dank schonmal!!!

Die Zuwegung zu gemeinschaftlich zu nutzenden Nebengebäuden steht dem Vermieter frei, ebenso muss ihm ein Schlüssel für die gemeinsam zu nutzenden Gebäudeteile ausgehändigt werden. Aufenthalt außerhalb der Zuwegung im Besitz ist unstatthaft. Es mangelt im Mietvertrag an der Definition der Zuwegung. Blumenkastenkritik und Nageleinschlagverbot können einfach ignoriert werden. Durch Abschluss einer Gartennutzungsvereinbarung könnte nachträglich eine Regelung des Zutritts oder Befahrens des Grundstückes durch den Vermieter geschaffen werden.

Chrissie1983 
Fragesteller
 30.07.2015, 11:52

Das Problem ist leider: Es gibt keinen Zuweg zu dem hinteren Gebäude. Er muss quer durch den Garten über den Rasen...anders geht es nicht...

Gerhart  30.07.2015, 16:24
@Chrissie1983

Die Vereinbarung im Mietvertrag lautet, dass Nebengebäude auf deiner Mietsache gemeinsam mit dem Vermieter genutzt werden können. Dabei ist der Weg von der Straße zum Nebengebäude für den Vermieter nicht vorgeschrieben. Die Nebengebäude haben eine Zuwegung durch den Garten ohne Festlegung für den Vermieter, wo er gehen oder fahren darf. Dem könnte durch eine Gartennutzungsvereinbarung, die vermutlich bisher nicht abgeschlossen wurde, geregelt werden. Eine Zuwegung außerhalb des Mietgrundstückes stand nicht in der Rede.  

Etwas mehr Details? Wie ist die Lage? bist du alleine auf dem Grundstück respektive hast du das ganze Grundstück gemietet? Steht er nur in den Garten? Was macht er? Was steht im Mietvertrag?