Kann der Vermieter ohne Grund die Garage kündigen und mir eine andere für 20€ teuerer im Monat anbieten ?

8 Antworten

Die Garage wurde zeitgleich mit Wohnraum gemietet.

Dann ist das, auch wenn es seprate Verträge sind, als ein Vertrag über Wohnraum mit Garage anzusehen.

In dem Fall ist eine Teilkündigung der Garage unzulässig bzw. unwirksam.

nein, in deiner eigenen quelle steht genau das gegenteil

Der Bundesgerichtshof hat die Situation in einer neueren Entscheidung nochmals bestätigt (BGH Beschluss v.4.6.2013, VIII ZR 422/12). Liegen verschiedene Mietverträge für Garage und Wohnung vor, begründet sich darin die rechtliche Selbstständigkeit beider Verträge. In der Konsequenz kann sowohl die Wohnung als auch die Garage eigenständig gekündigt werden.

es sind! verschiedene verträge, wenn er 2 hat

Natürlich kann er grundlos kündigen, allerdings unter Beachtung der festgelegten Frist

Warum sollte der Vermieter den Mietvertrag nicht kündigen können? Du kannst es ja auch.

.... natürlich, der Mieter muss ja auch keine nennen.

Prüfe rein vorsorglich, was von dir zu diesem Thema vereinbart wurde.

Laut Kommentar wurde z.B. ausdrücklich ein sep. Vertrag geschlossen.

Kommt, wie immer, ganz auf das zugrundeliegende Vertragswerk an.