Darf mein Vermieter die Garagenmiete von 45 auf 65 Euro anheben und noch eine weitere Frage unten stehend?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist die Garagenmiete nur als zusätzlicher Posten im Wohnraummietvertrag aufgeführt, bilden Wohnung und Garage eine Einheit. Eine Mieterhöhung ist dann nur insgesamt möglich oder andersrum gesagt, weist er die 20 € als Erhöhung der Garagenmiete aus, was er ruhig darf, dann ist es trotzdem eine Mieterhöhung um 20 € für die ganze Wohnung.

Wenn die letzte Mieterhöhung nicht länger als ein Jahr zurück liegt, darf er die Miete (noch) nicht erhöhen, bzw. die Erhöhung verlangen.

Ansonsten wäre die Mieterhöhung in Ordnung, wenn damit nicht irgendwelche Grenzen, wie Obergrenze lt. Mietspiegel etc. überschritten werden. Da könntest Du dann in der Tat nichts machen.

In diesem Fall (Wohnung und Garage bilden eine Einheit) kann er auch nicht einseitig nur die Garage kündigen. Wenn, dann nur den gesamten Mietvertrag und da sind die Hürden recht hoch.

zu 2.: Wenn der Platz vor der Garage nicht so ist, dass ständig andere behindert werden, wenn Dein Auto drauf steht, kann er nichts machen. Das Abstellen für ein paar Stunden gehört zur normalen Nutzung. Ist aber die Garage mit anderem Zeugs so voll, dass Dein Auto nicht mehr rein passt, ist das mit Sicherheit ein Abmahn- und später ein Kündigungsgrund, wenn der Zustand nicht beseitigt wird, denn welchem Zweck die Garage dient, ist klar definiert.

imager761  10.12.2015, 19:09

Wenn der Platz vor der Garage nicht so ist, dass ständig andere behindert werden, wenn Dein Auto drauf steht, kann er nichts machen. Das Abstellen für ein paar Stunden gehört zur normalen Nutzung.

Dem vermag ich mich nicht anzuschliessen: Der Raum vor der Garage gilt bei fehlender vertraglicher Regelung nicht als mitvermietet; er dient lediglich als Zuwegung zum Mietgegegenstand.
Deshalb darf der Mieter diesen Raum weder zum längerfristigen Abstellen seines Fahrzeugs noch zur Wagenpflege oder zur Durchführung von Reparaturen benutzen, sondern bestenfalls zum kurzzeitigen Be- und Entladen.

G imager761

bwhoch2  10.12.2015, 22:43
@imager761

Magst recht haben, aber in der Praxis wird sich deswegen niemand aufregen, wenn nicht wirklich dauernd davor geparkt wird, vor allem weil die Garage dauernd für Gerümpel missbraucht wird.

Automatik1  11.12.2015, 07:18
@bwhoch2

@Bwhoch2

Sorry aber das ist eine Verallgemeinerung, welche nichts mit der Vertragslage zu tun hat. Dem TE bleibt nicht viel übrig als mit demVermieter zu verhandeln oder und auch das ist eine Möglichkeit, nachsehen wem der Vorplatz gehört. Der kann auch einer Eigentümergemeinschaft oder Gemeinde gehören. 

bwhoch2  11.12.2015, 11:14
@Automatik1

@Automatik1:

Wer ist TE?

Ansonsten: Vertragslage ist doch, dass der Mieter eine Garage zum Abstellen seines Fahrzeugs gemietet hat. Wie imager schon schreibt, dient der Platz davor allein der Zufahrt zur Garage.

Wem der Platz gehört, ist dabei schon nachrangig:

Eigentümergemeinschaft: Da dürfte ziemlich klar sein, dass es eine Hausordnung gibt, die verbietet, Fahrzeuge länger als nötig auf den Zufahrten zu den Garagen abzustellen. Diese Hausordnung ist bei Vermietungen auch auf die Vermieter zu übertragen.

Gemeinde: Dann wäre es öffentlicher Grund und der Vermieter hätte nichts zu sagen. Jedoch die Straßenverkehrsordnung, die es verbietet, andere zu behindern, bzw. auch die allgemeinen Verkehrsregeln zum Halte- bzw. Parkverbot, die ein Abstellen eines Kfz auf öffentlichem Grund vor einer Einfahrt generell verbieten.

imager761  11.12.2015, 11:22
@bwhoch2

aber in der Praxis wird sich deswegen niemand aufregen,

Nun ganz offensichtlich hat sich der VM in diesem Fall zulässigerweise Unterlassung beansprucht, weil sein M meinte, stundenlang die Zufahrt der Garage als Stellplatz benutzen zu können.

Da mag ich nicht nur Recht haben, es ist das Recht des VM, diese vertragswidrige Nutzung des Garagenvorplatzes zu unterbinden und die einzig zielführende Antwort auf die Fragestellung: "Darf mein Vermieter mir Vorschreiben, das ich den Wagen sofort in die Garage stellen muss und er nicht vor der Garage für 2-3 Stunden stehen darf?" Er darf.

bwhoch2  11.12.2015, 12:53
@imager761

Gut, er darf!

Bleibt immer noch die Frage, wie sich das in der Praxis auswirkt.

Vermieter verbietet, Mieter lässt es nicht sein und sein Auto steht immer wieder mal 2 - 3 Stunden vor der Garage.

Vermieter schickt eine Abmahnung. Mieter interessiert sich nicht dafür.

Was weiter? Fristlose Kündigung? Denkbar, aber der Mieter widerspricht.

Räumungsklage? Ein Richter wird nun wohl auch abwägen, nämlich den Schutz der Wohnung gegen das Recht des Vermieters immer den Platz vor der Garage frei zu sehen.

Ich denke, der Richter würde jetzt wissen wollen, wie oft und wie lange im Einzelfall das Auto vor der Garage stand. Fehlen dem Vermieter solche Aufzeichnungen, wird er wohl ein großes Problem haben.

Kann er das aber lückenlos nachweisen, könnte es schlecht für den Mieter aussehen.

Der Fragesteller kann selbst ausprobieren, wie weit er gehen kann und will. Ob er es auf eine Abmahnung oder gar eine Kündigung ankommen lassen will. Keinesfalls kann der Vermietr das Auto abschleppen lassen. Auf der hohen Rechnung würde er wohl sitzen bleiben.

Als Vermieter wäre mir das egal, jedoch würde ich einschreiten, wenn ich feststelle, dass in der Garage soviel anderes Zeug lagert, dass kein Auto mehr Platz hat. Das wäre aber dann wirklich ein Kündigungsgrund, der auch vor Gericht stand halten würde.

bwhoch2  29.01.2016, 10:42

Danke für die Auszeichnung. Freut mich, wenn ich helfen konnte.

Ist die Garage separat vom Wohnungsmietvertrag gemietet, darf er das. Auch ohne jede Begründung.

Er dürfte den Vertrag auch ohne Begründung kündigen. Damit wäre wohl auch Frage 2 beantwortet.

Was der Vermieter dem einen Mieter erlaubt muß er dem anderen noch lange nicht erlauben.

trooper1976 
Fragesteller
 10.12.2015, 15:01

Ok, in Sachen Erhöhung und Platz vor der Garage, habe ich keine Chance, das habe ich jetzt aus all euren Fragen erfahren. Ok, dann such ich mir halt eine neue Garage. Danke euch allen, ihr habt mir alle geholfen !!!!!

imager761  10.12.2015, 18:57
@trooper1976

Ok, dann such ich mir halt eine neue Garage.

Meintest du das mit "in die Knie zwingen und Wind aus den Segeln nehmen"? Gerne :-)

naja so ohne weiteres kann er die garagenmiete eigentlich nicht erhöhen. wurden denn erneuerungen durchgeführt, die eine erhöhung rechtfertigen würden? solange dein wagen den gehweg nicht blockiert und noch kinderwagen etc durch kommen und du sonst niemanden damit behinderst, kann es deinem vermieter egal sein, denn du parkst ja nur deine eigene garage zu.

trooper1976 
Fragesteller
 10.12.2015, 13:40

Nein, ich blockiere nicht und es wurden keine Erneuerungen an den Garagen durchgeführt, begründet wurde es, weil der Eigentümer in Düsseldorf lebt*g*

mojo47  10.12.2015, 13:42
@trooper1976

die garagenmiete wurde ja bestimmt im mietvertrag angegeben. ohne einen vernünftigen grund, kann er die miete eigentlich nicht erhöhen. sonst drohst du ihm mit mietminderung, weil dein kaninchen auf einer wiese in berlin hoppelt... xD das hört sich einfach nach schikane an.

anitari  10.12.2015, 13:43

Garagen sind kein Wohnraum. Ergo bedarf es keines Grundes zur Mieterhöhung.

mojo47  10.12.2015, 13:44
@anitari

wenn sie im mietvertrag steht, denke ich, dass er eine begründung braucht. ist aber nur laienhaftes wissen von mir... sorry

anitari  10.12.2015, 13:47
@mojo47

Da denkst Du falsch. Nur bei Wohnraum muß eine Mieterhöhung begründet werden.

Natürlich kann er die Miete erhöhen: Wäre die Garage Teil des Wohnungsmietvertrages, dürfte eine anteilig um 20 EUR erhöhte Gesamtmiete der Kappungsgrenze kaum entgegenstehen, wäre sie separat vermietet, gibt es diese Grenze nicht.

Meint, entweder innerhalb von 2 Monaten Mieterhöhungsverlangen akzeptieren oder kündigen. Oder eben Gargenvertrag gekündigt bekommen.

Die zeitweilige Nutzung des Garagen-Vorplatzes darf er dir nur dann verbieten, wenn damit eine Behinderung oder Verschmutzung einherginge.

Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass man den VM "in die Knie zwingen bzw. die Luft aus den Segeln nehmen kann", indem man ihn unnötig provoziert und stundenlang vor statt in der Garage parkt oder mit Anwälten droht.

G imager761


imager761  10.12.2015, 19:00

"Zeitweilige Nutzung" meint natürlich Halten (Be- und Entladen), nicht stundenlanges Parken :-O

Dir ist eine Zufahrt zur Garage, darauf kein zweiter Stellplatz vermietet :-O

Die Garagenmiete darf er erhöhen, dafür muss er auch nichts begründen etc. .. er kann die Garage, wenn es dafür einen separaten Mietvertrag gibt, auch unabhängig von der wohnung kündigen - auch ohne jede Begründung - er muss nur die vereinbarten Fristen einhalten ...

gemietet hast Du nurt die Garage und nicht den Platz davor, den darft du zwar befahren, aber nicht das Auto dort abstellen (genauso wie mit einem Wohnungsmietvertrag und dem Treppenhaus - benutzen ja, in Besitz nehmen nein)

was andere dürfen oder was man bei anderen zulässt, warum auch immer, spielt dabei keine Rolle ....