Darf mein Lohnsteuerausgleich gepfändet werden wegen Privatinsolvenz?

3 Antworten

Wenn Du private Insolvenz angemeldet hast, dann hast Du logischerweise Schulden IM ZEITPUNKT DER INSOLVENZERÖFFNUNG. DIESE Schulden gilt es nun im Rahmen Deines unpfändbaren Einkommens und Vermögens zu tilgen.

Weitere Schulden nach der I-Eröffnung machst Du hoffentlich nicht, sonst gefährdest Du das gesamte Verfahren.

NATÜRLICH kann und muß der Betreuer ALLE Vermögenswerte verwerten und alles Einkommen, unter Berücksichtigung der Dir verbleibenden unpfändbaren Anteile, verwerten.

Dazu gehört auch das Guthaben beim Finanzamt, egal aus welchem Jahr.

Positiver Nachrichten wirst Du leider nicht bekommen.

leider mußt Du alles was an Einkommen bekommst abgeben, da gibt es keine Freibeträge, es zählt nicht was in der Vergangenheit ist, denn das Einkommen hast Du jetzt schon, Du hast einen monatlichen Freibetrag und alles was darüber hinaus geht, muß an den Insolvenzverwalter gehen, der es dann verteilt auf die einzelnen Gläubiger, denn mit der Privatinsolvenz hast Du die Ansprüche an das Geld abgetreten. Sorry, dass ich Dir keine bessere Auskunft habe geben können.

ich würde dir das geld ja gönnen aber ich weiß vnner freundin das du das geld abdrücken mußt wenn du in der pl bist,sie mußte sogar ihre nachzahlung der stadtweke die sie bekommen sollte an den insolvenzverwalter überweisen,du mußt ja regelmßig kontoauszüge vorlegen