Darf mein Lehrer mich oder meine Tasche durchsuchen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

  • ganz klar NEIN !!
  • Deine Lehrerin hat nicht das Recht, dich oder deine Taschen zu durchsuchen!
  • Richtig ist, dass die Schule, vertreten durch die Lehrerin das Hausrecht hat.
  • Sie kann also bestimmen wer sich auf auf dem Gelände aufhält und wer nicht.
  • Jeder Bürger hat auch das Recht bei einer Straftat einen Verdächtigigen solange festzuhalten, bis die Polizei da ist.
  • Wenn deine Lehrerin "Rauchen" als Straftat bewertet, hätte sie eben dies auch tun können.
  • Aber mehr nicht !!
  • Sie kann dich auffordern das Schulgelände zu verlassen, hat aber nicht die geringste Möglichkeit, dich zu durchsuchen.
  • Das darf ausschliesslich die Polizei !
  • Auch ein Kaufhausdetektiv hat nicht das Recht dich zu durchsuchen, wenn du es nicht erlaubst. Natürlich auch deine Tasche nicht.
  • Er darf dich eben festhalten, bis die Polizei eintrifft.
  • Was deine Lehrerin da betreibt bewegt sich schon in Richtung Nötigung und Amtsanmaßung, beides laut Gesetz jedenfalls sind Straftaten.
  • Schreib doch mal eine Beschwerde an den Schulleiter mit der Bitte um eine schriftliche Stellungnahme.
  • Ich glaube nicht, dass der dir schreibt, die Durchsuchung sei durch sein Hausrecht gerechtfertigt.

Ich hoffe mein Tipp hat dir weitergeholfen, bitte aber auch zu bedenken, dass es wahrscheinlich nichts bringt, wenn man jetzt ein Fass aufmacht. Aber rechtlich gesehen, sind Durchsuchungen durch Lehrer nicht zulässig!

till3030 
Fragesteller
 18.02.2014, 17:18

okay danke :) .. will auch eig. kein stress mti der lehrerin, will ihr nur klar machen das sie des net einfach machen kann

Auch Lehrer haben kein Recht in deine Tasche zu gucken!

Genau wie die Leute im Supermarkt, sollten sie es jedoch tun, musst du dies nicht zulassen. Erst wenn die Polizei dazu kommt, darf DIESE deine Tasche durchsuchen.

Auf Klassenfahrt war das auch eine große Disskusion, nur dort war es noch was anderes, weil die Lehrer die Aufsicht haben für uns 1. Woche lang.

Aber es ist deine Tasche & so einfach darf da niemand reingucken, außer die Polizei, sollten sie es doch einfach tun, musst du dir dies nicht gefallen lassen.!

Aber wenn du nichts zu verbergen hat, würde ich sie zeigen, um Streitereien aus dem Wege zu gehen. Auch wenn sie was vermutet, darf sie es nicht einfach.

Ich hoffe ich konnte helfen, Lg.

till3030 
Fragesteller
 18.02.2014, 17:07

danke schonmal .. aber gibt es dazu nen Paragraph ?

was ist nun dein Problem? Wenn du geraucht hast und es verboten ist, dann darf sie durchsuchen! Wenn du nicht geraucht hast, was hast du dann zu verbergen?

till3030 
Fragesteller
 18.02.2014, 17:03

Ich seh das so.. sie hat uns nicht erwischt sonder hat es anscheinend gerochen ! das is ein großer unterschied ....

Also, wenn Du geraucht hast und danach stinkst, hast Du gegen die Schulordnung verstoßen. Da willst du Dich gegen eine Taschendurchsuchung wehren? Wo sind wir denn? Erst mal sich selbst an die Ordnung halten bitte.