Darf mein Lehrer mein Laptop ohne Gerichtsbeschluss durchsuchen?

11 Antworten

Nein der Leherer hat keinerlei Recht daran deine Sachen oder in dem Fall deinen Laptop zu durch suchen. Ich würde es nicht erlauben und den Laptop, wenn du Angst hast der würde es heimlich versuchen, immer mit zunehemen.

Ja natürlich kannst du auf einen Gerichtsbeschluss bestehen da es sich um deine Persönlichen Daten handelt. Das ist ähnlich wie bei einer Hausdurchsuchung. Auch da darf selbst die Polizei nicht einfach so rein gehen solange nicht der Verdacht auf eine Straftat oder ähnliches besteht.

Rechtlich gesehen kann dein Lehrer dir also rein garnichts. Auch wenn er dir irgend eine Abmahnung oder sonstwas verpassen will ist diese völlig unberechtigt.

:D LG

Ich kann Dich gut verstehen, weil ich zu einem Jahrgang gehöre, wo die Berufsschullehrer meinten, dass wir keine Nacktfotos anschauen dürfen.

Du hättest genau das Problem, wenn Fotos auf Deinem Laptop wären.

Es gehört zu den grundgesetzlichen Persönlichkeitsrechten bestimmte Fotos nicht jedem zeigen zu müssen, das gilt auch für Lehrer.

Selbst Polizisten darf man das anschauen von Inhalten aus dem Laptop untersagen. Auch wenn Polizisten einen Laptop beschlagnahmen dürfen, dürfen sie nicht ohne richterliche Genehmigung die Inhalte untersuchen.

Und WAS glaubt dein Lehrer, wer ihm diese Befugnisse geben kann? Ein Richter würde den Lehrer auslachen und es bestimmt nicht genehmigen.

Du solltest niemals eine freiwilige Zustimmung geben.

Wegen was willst Du anzeigen?

Falls Du den Laptop festhälst und man Dir ihn gewaltsam entreist, dann hättest Du einen Grund wegen Gewalttäigkeit.
Aber wenn man Dir sagt Du hast es freiwillig gemacht. Was willst Du dann im nachhinein sagen? Man hat dich erpresst????

Das ist ein Bluff!

Nein, er darf das nicht. Bei begründetem Verdacht, dass sich etwas Illegales auf Deinem Rechner befindet, muss er - oder der Direktor - die Polizei holen.

Mit welcher Begründung droht er denn mit der Durchsuchung?

Gruß Matti

Da es Dein privater Rechner ist, hat der Lehrer kein Recht, diesen zu durchsuchen – Ende der Geschichte. Tut er es trotzdem, macht er sich strafbar – und Du warst zu nachlässig, was die Sicherheit des Laptops abgeht: Schütze Deinen Account mit einem sicheren Passwort und richte ihn so ein, dass er gesperrt wird, wenn Du ihn zuklappst. So kann der Lehrer schon mal nicht so einfach darauf zugreifen. Falls Du meinst, dass sich ein Lehrer tatsächlich widerrechtlich Dein Eigentum aneignen und den PC durchsuchen wird, solltest Du darüber nachdenken, sensible Daten zusätzlich noch zu verschlüsseln: Mit TrueCrypt lässt sich z.b. recht einfach ein virtuelles, verschlüsseltes Laufwerk anlegen, in dem Du dann z.B. »ein paar Bilder« und andere sensible Daten sicher speichern kannst, verwende hier ein anderes, sicheres Passwort für die Verschlüsselung. Außerdem solltest Du Deinen Rechner nicht unbeaufsichtigt offen stehen lassen. Logge Dich aus, versetze ihn in Standby, klappe ihn zu, dann kann schon mal niemand im Vorbeigehen die Festplatte durchsuchen. Vielleicht ist es sogar ratsam, den Computer beim Verlassen des Raumes ganz mitzunehmen – ein Laptop, der nicht da ist, kann niemand heimlich durchsuchen.

Wenn ich ehrlich bin finde ich den Teil mit dem Zwingen, das Passwort herauszurücken, am interessantesten: Hat Deine Schule dafür einen eigenen Folterkeller? Ernsthaft, das ist lächerlich. Was Du mit Deinem Eigentum machst ist allein Deine Angelegenheit. Solange Du keine Software nutzt, die im Unterricht nichts verloren hat kann Dir da niemand hineinreden.

Also, noch mal zusammengefasst:

  • Nein, die Lehrkraft darf Deinen PC ohne Dein Einverständnis nicht einmal anfassen, geschweige denn ihn durchsuchen.
  • Einen Gerichtsbeschluss musst Du nicht einfordern, den würde ein Lehrer auch nicht bekommen. Liegt der Verdacht einer Straftat vor wäre das ausschließlich Aufgabe einer Ermittlungsbehörde (Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft etc.), Deinen PC zu durchsuchen, und niemandes sonst, egal, was ihr unterschrieben habt.
  • Polizei hinzuziehen? Definitiv: Sollte sich der Lehrer den Rechner trotz allem Widerspruchs schnappen und versuchen, ihn zu durchsuchen, würde ich die Polizei per Notruf 110 rufen und Anzeige erstatten und ggf. auch Strafantrag stellen.
  • Auch bei »geheimen« Durchsuchungen (bei denen Du ja nun weißt, wie sie zu verhindern bzw. erheblich zu erschweren sind) solltest Du Anzeige erstatten. Deine Privatsphäre geht niemanden etwas an.
  1. Alles was Du unterschrieben hast kannst Du auch widerrufen
  2. Dürfte das Vorgehen deines Lehrers äußerst fragwürdig sein

Aber um dem ganzen vorzubeugen würde ich als erstes den PC verschlüsseln und einen Gerichtsbeschluss wird er wohl kaum erwirken, denn dazu müsste er dich erst einmal anzeigen und das kann bei falscher Verdächtigung auch ganz schön nach hinten losgehen.

kennst du zufährlich ein Programm wo ich auch Festplatten und Dateien an sich verschlüsseln kann ? Also nicht nur den Windows Log In ?

@richnexus4

Unter windows Professional gibt es bitlocker aber ich würde eher zu Truecrypt raten....

http://de.wikipedia.org/wiki/TrueCrypt

Viel Spaß damit - aber unknackbar wird es auch mit TrueCrypt nicht. 99% aller Verschlüsselungen können mit mehr oder weniger Aufwand überwunden werden.

Die Frage ist: "Wieviel Energie kann der Gegner maximal aufwenden"

@BrilleHN

Viel Spaß damit - aber unknackbar wird es auch mit TrueCrypt nicht. 99% aller Verschlüsselungen können mit mehr oder weniger Aufwand überwunden werden.

Mit einem sicherem Passwort ist TrueCrypt nicht knackbar wenn das Gerät einige Zeit ausgeschaltet war. Es ist nur für ColdBoot Attacken anfällig.

Die Verschlüsselung selbst ist nicht knackbar. Selbst für die NSA nicht.

@Havege

in den USA planen sie ein Gesetz, welches das vergessen von Passwörtern verbietet, in GB gibt es bereits Beugehaft.

Ansonsten sind die meisten Leute auch sehr faul in Bezug auf die Sicherheit oder die Aufbewahrung ihrer Kennwörter.

In der Vergangenheit konnten fast alle verschlüsselten Datenträger welche bei Kriminellen sicher gestellt wurden durch die jeweilige Regierungsorganisation entschlüsselt werden.

Ob man nun forensische Methoden, Beugehaft oder Folter einsetzt, spielt für das Ergebnis keine Rolle.