Reklamation, muss ich "andere" Ware nehmen

5 Antworten

Liegt ein Sachmangel vor, so stehen dem Anspruchsinhaber verschiedene Mängelrechte zur Verfügung. Zunächst besteht ein sog. Vorrang der Nacherfüllung (§ 439 BGB). Dem Vertragspartner soll so die Möglichkeit gegeben werden, durch Reparatur oder Nachlieferung der Sache am Vertrag festzuhalten. Verweigert er dies oder schlägt die Nacherfüllung mehrmals fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB), vom Vertrag zurück treten (§ 437 Nr.2 BGB) oder kann Schadensersatz (§ 437 Nr.3 BGB) geltend machen.

Der Verkäufer haftet grundsätzlich für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sog. versteckte Mängel die bereits vorhanden waren, jedoch erst später entdeckt wurden. Liegt ein Mangel vor, muss immer bei demjenigen reklamiert werden, bei dem man die Sache gekauft hat. Meist ist dies der Händler, bei dem Sie die Ware erworben haben. Falsch wäre es, direkt beim Hersteller seine Rechte geltend zu machen. In der Praxis geschieht es allerdings oft, dass der Verkäufer als Vertragspartner versucht, die Haftung im Rahmen der freiwillig gegebenen Garantie auf den Hersteller abzuwälzen. Hierauf müssen Sie sich in der Regel jedoch nicht einlassen.

Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

Eine Nachbesserung hätte ich ja geduldet, dann hätte ich ja "meine" Tasche behalten, aber wie schaut es jetzt mit einer neuen Tasche aus, wenn sie mir nicht gefällt? Tasche ist beim Hersteller und kommt auch nicht mehr zurück.

@ICHAUCH10

Vom Vertrag zurück treten (siehe oben).

@StattWerbungEUR

Also hätte ICH entscheiden dürfen, ob mir auch eine Nachbesserung gereicht hätte.?Ich wollte ja keine neue Tasche, nur geschlossene Nähte.

@ICHAUCH10

So lange, wie sich das schon hinzieht, kannst du längst vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn du mit der Beweislast fertig wirst und/oder durchsetzungsstark bist. Denn die Nacherfüllung hat auch in angemessener Zeit zu erfolgen und als Verbraucher gilt dies auch, wenn du nicht ausdrücklich eine Frist gesetzt hast.

Und ja, grundsätzlich darf der Käufer die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung vs. Nachlieferung) wählen, der Verkäufer dagegen nur in besonderen Fällen von der gewählten Art abweichen.

du wolltest also nur dass sie dir die Nähte wieder reparieren? Dann sag das doch auch, in der Regel werden solche Sachen immer direkt eingeschickt. Es gibt Ausnahmen die eine Reklamation unkompliziert vor Ort bearbeiten aber das muss mal abklären. Beim Leder wirst du nur hoffen können, es ist ein naturmaterial und in der Unterschiedlichkeit liegt nun mal seine Besonderheit dafür kannst weder du was noch die Verkäufer.

Du hättest nur einen Anspruch auf Reparatur. Wenn sie dir jetzt eine neue Tasche geben, dann bekommst du mehr als zuerwarten war.

Die Tasche muss dann deiner jetziigen entsprechen - nur bei Leder hat man immer minimale Abweichungen - das müsstest du hinnehmen. Schau dir dann die Tasche gut an, wenn sie da ist, und dann entscheide. Ist die Abweichung zu groß (müsstest du beweisen können, hast du ein Foto von der alten?), dann musst du sie nicht nehmen. Denn dann ist das nach meiner Meinung nicht mehr die gleiche Tasche.

Danke für deine nette Antwort, Fotos habe ich von der Tasche gemacht. Reparatur hätte mir ja gereicht, aber nun ist die Tasche weg

@ICHAUCH10

na dann hoffe ich, dass dir die neue Tasche auch gefallen wird.

Ja.

Bei Sachmängel tritt Händlergewährleistung ein. Werden Mängel offensichtlich, darf der Händler diese versuchen 2 Mal nachzubessern. Erst wenn diese Nachbesserungen (Reparaturen) nicht gelingen, kannst du auf Rückgabe bestehen.

WIE der Händler nachbessert, ist seine Sache.

In deinem Fall tauscht er die Ware um.

Nur weil dir die Farbe der neuen Tasche nicht gefällt, weil sie um ein paar Schattierungen abweicht, berechtigt dich nicht, was Andres zu verlangen.

Was du machen kannst, wenn dir die Tasche nicht gefällt? Dicke Backen! Das ist ALLES

Auch Händler müssen geschützt werden, gegen solche Leute, die wegen jedme Fleigenschiß eine Aufstand machen.... Die LEBEN davon ,ihr Zeugs zu verkaufen... Die verkaufen da nicht, um direien Gefallen zu tun..

Danke für die ehrliche Antwort, dann sollte man sich aber echt überlegen, ob man sich noch teure Sachen kauft. Denn was nützt es, wenn mir das Teil dann nicht gefällt u ich es sooo nicht für den Preis gekauft hätte?!?

@ICHAUCH10

Die Abweichung der Ersatztache kann und darf nicht allzu groß sein.

Du kommst GUT davon, man hätte auch versiucen können, das zu flicken.... Im Übrigen gisbts eine 6 Moants-frist bei sowas: Nach Ablauf von 6 Monaten musst DU nachweisen ,das die Sache fehlerhaftwar.

Du bist be ider Angelegenheit also ziemlich gut bedient...

Sehe ich genauso

Der Lieferant ist berechtigt, dir die gleiche Tasche zu liefern, auch wenn sie etwas anders ausfällt. Es wird darauf verwiesen, daß Leder ein Naturprodukt ist. Du kannst späteren Ärger dadurch umgehen, daß du VOR der Versendung der neuen Ware schon mal deine Preferenzen darlegst. Das sollte das Geschäft dann weitergeben.

Das habe ich ja heute getan, aber da kam dann ja nur: die Tasche wird ihnen gefallen

@ICHAUCH10

Na, dann abwarten und Tee trinken...