darf mein chef den feiertag maria himmelfahrt streichen ob wohl am firmensitz feiertag ist

2 Antworten

Der Feiertag ist in dem Bundesland oder Land gültig wo Dein Arbeitsplatz ist und muss daher auch so eingehalten werden.

Nein darf er nicht,und wenn er will das Du arbeitest dann muss er Feiertagszuschlag zahlen!Es ist in deinem Bundesland ein.gesetzlicher Feiertag,das liegt nicht im Ermessen deines Arbeitgeber den abzuschaffen!