Darf mein arbeitgeber mein komplettes gehalt einbehalten wegen offenen schulden?
hallo liebe gemeinde..
Ich habe folgendes problem:
Ich habe vor kurzem ein arbeitgeberdarlehn angenommen in höhe von 2000€.
Zahle nun 200€ monatlich zurück.
so.. in dem Darlehnsvertrag steht das wenn dass arbeitverhältniss beendet wird ist der offene betrag sofort fällig.
derzeit sind noch 1600€ offen und ich wurde heute gekündigt. bin noch in der Probezeit.
Nun will mein Chef den offenen betrag komplett von meinem gehalt abziehensprich ich würde garkeinen Lohn bekommen...
Darf er das? wie weit darf er das?
5 Antworten
Der Arbeitgeber kann in diesem Fall die Darlehenssumme gegen das Gehalt aufrechnen (§ 387 BGB), da es sich sowohl beim Lohn als auch bei der Darlehensschuld um Geldforderungen handelt.
Bei Arbeitslohn besteht die Besonderheit, dass der Arbeitgeber den Lohn nur bis zur Pfändungsgrenze aufrechnen kann (§ 394 BGB) , das heißt, er kann zwar den Lohn einbehalten, aber einen Grundbetrag, den man zum Leben braucht und den das Gesetz festschreibt, muss Dir ausgezahlt werden.
Dieser Grundbetrag richtet sich nach § 850 c ZPO in Verbindung mit der sog. Pfändungstabelle. Bei der Anwendung der Tabelle kommt es entscheidend darauf an, für wieviele Personen man unterhaltspflichtig ist:
Grundlage ist der NETTOlohn:
http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/die-neue-pfaendungstabelle-ab-01-07-2013/
das langt mir super danke :D klar will ich es ihm schnellstmöglich zurückzahlen wollte nur bescheid wissen net das er mein komplettes gehalt einbehält
ok aber gibt es net ein grundgehalt was mir zum leben zusteht? ich habe ja auch kosten miete usw er kann doch nicht einfach das komplette gehalt einbehalten? :/
Das ist üblich, Du hast es unterschrieben. In jedem `Darlehnsvertrag steht, wenn eine Rate nicht pünkztlich bezahlt wird, ist der ganze Restbetrag fällig. In Deinem Fall ist es der Arbeitsplatz. Es ist mir schleierhaft, warum der Arbeitgeber Dir ein Darlehen am Anfang der Probezeit gewährt hat!
Du hast doch unterschrieben, dass das Darlehen sofort fällig wird, wenn der Arbeitsvertrag zu Ende ist.
Klar darf er. Du hast mit Unterschrift zugestimmt. Und es ist allgemein üblich. Wie sollte er sonst später an sein Geld kommen, wenn Du nicht bezahlst?
richtig!