Darf mein 18 jähriger Bruder meine (15 jähriger Schüler) Klassenarbeit unterschreiben?

14 Antworten

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Nein, denn er ist nicht dein Erziehungsberechtigter, sondern nur dein Bruder. Und das ist ja gerade der Sinn der Unterschrift deiner Eltern - das sie davon erfahren. Deswegen darf deine Oma auch nicht unterschreiben. ..

Wie wärs denn mit Ehrlichkeit? Es ist ganz schön scheinheilig von dir, dass du behauptest, dass du deine Mutter nicht belasten willst. Es geht dir doch nur darum, dass du keinen Stress bekommst.

Hey, das geht leider nicht, da dein Geschwisterkind nicht erziehungsberechtigt ist. Aber woran liegt es, dass du Angst hast, deinen Eltern die Arbeit zu zeigen? Gibts zu viel Stress? Falls dir das über den Kopf wächst, versuch doch mal mit der Sozialarbeiter/in oder Lehrer/in an deiner Schule über das Problem zu reden. Keine Angst, die haben meistens viel mehr Verständnis als man annimmt und die reden gegebenenfalls auch mal mit deinen Eltern. Und vielleicht kannst du dein Lernverhalten mal prüfen, vielleicht hast du da auch noch Reserven. Alles Gute

Die Erziehungsberechtigung in ein Teil der Personensorge §§ 1626-1698b BGB. Das Erziehungsrecht ist laut § 1631 BGB Teil der Personensorge, somit Teil des elterlichen Sorgerechts.

Erziehungsberechtigt sind demnach beide Elternteile oder eine vom Gericht bestimmte Person (z.B. Tod beider Elternteile, Entzug des Sorgerechts usw.). Unterschreiben dürfen demnach nur die Eltern.

Nein, eigentlich nicht, aber das fällt nicht auf, wenn du es machen lässt. Sonst brauchst du irgendwie eine Unterschrift, dass ein Erziehungsberechtigter die Arbeit oder den Test gesehen hat