Darf man sein Kind Doktor oder Professor nennen?
Wäre das rechtlich möglich wegen Ehrentitel?
13 Antworten

Ich zitiere da aus einem meiner Lieblingsfilme:
"Ich protestiere gegen die Bezeichnung Colonel Brady.[...] Degradieren Sie ihn. Ich habe nichts gegen die Ehrentitel Gefreiter Brady einzuwenden"
Aus "Wer den Wind sät..." mit Spencer Tracy
Nenn das Kind doch "General". Oder "Kanzler". Bei Agatha Christie heißt einer "Sir" George. Da in Deutschland der Adel abgeschafft ist, könntest Du es mit Graf versuchen.

Keine Chance: "Doktor" und "Professor" sind hierzulande rechtlich geschützte akademische Titel, die zu führen einen entsprechenden Hochschul-Abschluss oder eine "Ehrenhalber"-Verleihung erfordern.

soll diese Kind ein Leben lang veralbert werden. Überlege mal, es entwickelt sich nicht besonders gut, ist bischen dumm, und heisst Professor. Super, bescheuerter geht es überhaupt nicht!!!!! Kennt Ihr keine normalen Namen?

Dafür gibts doch zweite Vorname. "Professor Klaus Müller, ohne Schulabschluss."

Nein, aber "Profundus" wäre möglich. Profundus Stefan Müller liesse sich dann z.B. abkürzen "Prof. Stefan Müller".

Das Kind muss auf jeden Fall einen richtigen Namen haben, also Professor nur ls Beiname. Man sollte aber an die Folgen für das arme Kinde denken.

Aber ein akademischer Titel!
Professor ist kein Beiname, Professor ist überhaupt kein Name!