Ausflug organisieren - rechtliches?

5 Antworten

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Wie alt sind die Kinder? Sind die Kinder dir vertraut oder fremd?

Minderjährige Kinder müssen beaufsichtigt werden. Ich weiß nicht, wie viele Erwachsene bei 40 Kinder mitgehen müssen, aber im Kindergarten sind wir bei einem Ausflug mit 28 Kindern zu dritt, wobei kleinere Kinder mehr Aufsicht bedürfen, als Schulkinder.

  • Ich würde schon 6 Erwachsene mitnehmen.
  • Du brauchst eine Zustimmung/Unterschrift der Eltern, dass die Kinder sich an diesem Ausflug beteiligen dürfen. Die Aufsicht haben die Erwachsenen, du trägst die Hauptverantwortung.
  • Du solltest in der Ersten Hilfe ausgebildet sein und ein Erste Hilfe Set mitnehmen.
  • Die Eltern sollten ausreichend über deine Aktion unterrichtet sein, evtl. Geld Trinkflasche mitgeben.
  • Der Bus muss bestellt werden, die Eltern müssen über die Unkosten informiert sein.
  • Ich würde mit den Kindern vor dem Ausflug genaue Regeln absprechen. Wer geht mit welcher Betreuerin, Zusammenbleiben, was ist wenn einer verloren geht?, evtl. Treffpunkte, Uhrzeiten, Telefonnummern ausmachen.
mistafunkyd 
Fragesteller
 30.06.2018, 07:45

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Genau so habe ich es vor. Im Bus bin ich mit einer Insassenversicherung versichert. Dann nehme ich genügend Erwachsene mit und werde auch bei der Allianz noch eine Versicherung abschliessen für Schulausflüge.

Deine Schlagzeugschule ist in dem Fall der Veranstalter. Dieser haftet auch bei Unfällen. Im Bus tritt natürlich die Haftpflichtversicherung des Busunternehmens ein.

Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung ist für Schäden zuständig, die den Teilnehmern DURCH die Teilnahme entstehen könnten. Wird der "offizielle Rahmen" verlassen, gibt es auch keine Haftung des "Veranstalters"

mistafunkyd 
Fragesteller
 30.06.2018, 07:47

Herzlichen Dank! Empfehlen Sie mir eher eine Versicherung für Schulausflüge (bei der Allianz) oder eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung?

DerHans  30.06.2018, 09:49
@mistafunkyd

Die spezielle Versicherung für Schulausflüge ist umfassender. Da müsste aber erst geklärt werden, ob diese für solche Privatschulen überhaupt angeboten wird.

Wenn die Eltern der Kinder dabei sind, hast du mit der Aufsichtspflicht nichts am Hut. Außer dass du alle Teilnehmer auf Besonderheiten hinweist und für einen geregelten Ablauf sorgst.

Wenn die Eltern nicht dabei sind, würde ich mir eine unterschriebene Einverständniserklärung geben lassen, dass sie am Ausflug teilnehmen dürfen. Die Eltern sollten auch vorab informiert sein, damit sie wissen, was zu beachten ist.

Die Ausübung der Aufsichtspflicht läuft kurz gesagt nach folgenden Schritten:

  • Gefahren erkennen und darauf hinweisen
  • Verhaltensregeln bekannt geben
  • auf die Einhaltung der Regeln achten und Verstöße anmahnen

Zu den Regeln gehört unter Anderem, ob, wie weit und wie lange sich die Teilnehmer eventuell alleine bewegen können und wann sie zu einem vereinbarten Treffpunkt wieder zu erscheinen haben.

In welcher Funktion beabsichtigst du diesen Busausflug zu machen?

Gehört die Schlagzeugschule dir?  Gewerbe angemeldet?

Ist für jedes Kind ein Elternteil bei dem Busausflug dabei?

ja, du hast aufsichtspflicht.