Worauf sollte man beim Kauf einer Garage auf Pachtland achten?

2 Antworten

Die Antwort von "derhandkuss" ist falsch. Das Problem ist das unsere heutige Gesetzeslage die geniale Idee von damals kaputtmacht. Falls der Pachtvertrag gekündigt werden sollte (egal von welcher Seite) wird das noch geltende alte DDR Recht auf die Garage endgültig aufgehoben! Dann wird der Eigentümer des Grundstücks automatisch Eigentümer der Garage. So will es unser heutiges Gesetz und da kann man höchstens noch versuchen eine kleine Entschädigung zu bekommen.

Der Grundstückseigentümer kann dann auch nicht so ohne weiteres neu verpachten solange die Garage steht. (Das ging so nur nach DDR Recht) Und ohne macht es meist keinen Sinn. Sein einzig realistisches Interesse könnte sein da was anderes hinzubauen.

Er kann auch einfach nach belieben die Pacht erhöhen. Man wird sich gut überlegen zu kündigen, denn dann gehört ihm die Garage und er kann sie z.B. anderweitig vermieten.

Ich selbst hatte noch nie so eine Garage und kann entsprechen auch nicht sagen wie die Übergabe ablaufen sollte. Ich denke aber es kann nicht schaden den Pachtvertrag wenigstens mal gelesen zu haben...

Beachte bitte, dass ein Pachtvertrag (des Grundstücks) gekündigt werden kann! Die Garage ist dann zwar (noch immer) Dein Eigentum, Du kannst sie aber nicht (mehr) nutzen, wenn neu verpachtet wird. Und das bedeutet im Klartext, dass die Garage dann nur für den neuen Pächter interessant sein wird. Von daher würde ich in den Kauf der Garage nicht allzu viel Geld investieren.

mlcp1 
Fragesteller
 01.08.2015, 19:33

Nun, das der Vertrag gekündigt wird kann ich mir an der Stelle kaum vorstellen. Die Garagen sind mitten in einem Wohngebiet mit mehr als genug ungenutzten Grünflächen. Aber möglich wär es natürlich...