Darf man ohne Gewerbe eine Facebook Seite mit einer Dienstleistung anbieten?
Ich kenne "Konkurrenz", die sich als DJ/Veranstaltungstechnik fullservice ausgibt und mittels einer Facebookseite wirbt. Jedoch ist mir bekannt, dass diese kein Gewerbe haben. Also meine Frage: Ist es erlaubt ohne ein Gewerbe offensichtlich gewerbliche Tätigkeiten via Facebook zu teilen und sich zu bewerben (letzteres interessier mich besonders)?
3 Antworten
Wenn ich auf Facebook schreibe, dass ich DJ bin, ist das kein Problem, weil ich da Märchen erzählen darf.
Wenn ich dort aber Dienstleistungen gegen Geld anbiete, ist das Gewerbe. Es ist schließlich egal, ob ich auf Facebook, im Fernsehen oder in Zeitungen werbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, muss dies gemäß § 14 GewO anzeigen. Macht er das nicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
normalerweise gibt es ein Impressum, dann muß der Name von FB genehmigt werden.
Hier mal meine Seite mit Disclaimer, Steuer-Nr. - Einzelfa mit Haftung, Adresse & richtigem Namen.
https://www.facebook.com/A-A-Audio-750829694961310/?ref=aymt_homepage_panel
Sonst wäre das Schwarzarbeit. Die Erlöse aus DJ Dienstleistungen oder Vermietung von Equipment müssen ja versteuert werden.
Betreiben sie dieses Gewerbe denn, oder ist es nur diese Seite? Sofern es nur die Seite ist, gibt es keinerlei Probleme.
Aber ob sie damit Geld einnehmen,weißt du nicht?
Aus persönlichen Gesprächen habe ich sowas mitbekommen und sie werben mit dem Wortlaut "wir würden von XY GEBUCHT"
Wenn sie keine Anmeldung für ein Gewerbe haben und damit offiziell Geld einnehmen, kann es Ärger geben.
*wurden
Die Posten Bilder sowie Texte von Veranstaltungen sowie bieten in dem Beschreibungstext offen ihre Dienste an.