Darf man jemanden festhalten wenn man den Verdacht hat das er geklaut hat?

8 Antworten

Ja, das darfst du, aber nur wenn du jemand auf frischer Tat erwischt, du dich nicht irrst, darfst du das machen.
Du darfst  ihn nicht kennen und der Namen dir nichts sagt. (Identifizierung nicht möglich ist)
Falls du dich irrt mit dem Piepen ist es Freiheitsberaubung.
Polizei in der Eigenschaft als Hoheitsträger ist das anders, da steht der Staat dahinter.
Ist nur ein kleiner Mangel, würde ich nichts machen. Eher ein Handyfoto.

Mit Gruß

Bley 1914

Also diese Frage ist gar nicht so ohne. Die Antworten sind allerdings teilweise sogar richtig und falsch, da unvollständig :)

Das Festhalterecht sprich Vorläufige Festnahme regelt sich nach §127 StPO. Du darfst jemand und das ist jetzt wichtig, der auf frischer Tat betroffen wurde (STRAFTAT) UND der Flucht verdächtig ist UND seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, festhalten bis die Polizei eintrifft.

Es müssen alle 3 Voraussetzungen vorliegen, z.B. er gibt dir seinen Personalausweis und du hast keine Zweifel an der Identität darfst du ihn nicht mehr festhalten, ähnlich ist es mit den anderen Voraussetzungen.

ABER: du darfst dich nicht irren. Das ist die Krux an deiner Frage. Du sprichst von -wenn man den Verdacht hat das er geklaut hat-. Und das ist mit sehr viel Vorsicht zu genießen. Stellt sich heraus, dass es wie unten angedeutet beim "piepen" eben andere Gründe hat begehst du eine Freiheitsberaubung, möglicherweise eine Körperverletzung usw. als Privatperson. Die einzigen, die sich irren dürfen sind hoheitlich tätige Beamte mit Strafverfolgungszwang, sprich Polizisten und Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Schadensersatzansprüche werden hier über den Staat geregelt wenn der Beamte nach dem Gesetz rechtmäßig gehandelt hat. Diesen Schutz hat eine Privatperson nicht.

Auch die unten angesprochenen Privatdetektive haben dieses Problem. Das "Piepen" allein reicht nicht aus. Deshalb sind sie auch im Laden und beobachten die Verdächtigen bis sie sich sicher sind, dass eine Straftat vorliegt. Ich denke allerdings auch, dass sie eine gute Versicherung über ihren Brötchengeber hinweg haben müssten.

Auf frischer Tat ertappt, dann darfst du ihn festhalten bis die Polizei kommt.
Aber warum willst Du dir die Probleme des Ladenbesitzers zu deinen machen?

Nordseefan  30.10.2017, 21:21

Und wenn DU mal überfallen wirst? Warum sollte dir dann jemand helfen??

Dimido  30.10.2017, 21:25
@Nordseefan

Du verkennst die Situation. Ein Ladendiebstahl in einem Geschäft mit Personal, Sicherheitsanlage und (wahrscheinlich) einem Detektiv.
Ein Überfall auf offener Straße, im Park oder sonstwo. Natürlich helfe ich dort. Ich mische mich aber nicht ein wo geschulte Menschen tätig sind. Weder im Supermarkt noch auf einer Demo oder beim Banküberfall.

Jeder Bürger hat das Recht, einen anderen bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Allerdings muss man den "Ganoven" auf frischer Tat ertappt haben. Ein der könnte genügt nicht.

Wenn es dafür irgendwelche Indizien gibt.

Nadja12345694 
Fragesteller
 30.10.2017, 21:17

Ist das piepen ein indiz

ZeuxisHerakleia  30.10.2017, 21:18
@Nadja12345694

Ich hab mal als Kassierer gearbeitet und man wird auch unterwiesen, rechtlich darf sowohl ich als auch jeder andere Kunde oder Nicht-Kunde den "Täter" solange festhalten bis die Polizei eintrifft, sogar wenn es nur ein vermeintlicher Versuch eines Diebstahls war.