Darf man in NRW wasser aus einen kleinen Fluss pumpen
Hallo, ich wollte mal fragen ob ich in NRW Wasser aus einen Fluss (15m von meinen Garten entfernt) mit einer Pumpe zur Bewässerung Pumpen darf. Möglichst wenn es nicht erlaubt ist das Gesetz heraussuchen.
5 Antworten
wenn ich das richtig deute, ist eine solche Nutzung zulässig, siehe: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167162,38
Danke für die schnelle Hilfe :)
Das ist ohne Erlaubnis nicht erlaubt, musst du bei der zuständigen Gemeindeverwaltung nachfragen
Gibt es auch dafür ein Gesetz
Ich sage dir, was ich bei dieser Entfernung machen würde: Ich würde es einfach machen. Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Und warum schlafende Hunde wecken?
Es gibt Bestimmungen, aber ich finde gerade nicht das Passende. Sollte hier aber zu Finden sein.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=3920070525140450679
Frag mal bei der Gemeinde. Ich habe gerade mit meiner Nachbarin gesprochen, die ist Umweltbeauftragte und sagt dazu:" Das kann man nicht Pauschal sagen, das kommt auf Gewässergröße, Region und andere Faktoren an. Es ist möglich das der selbe Bach an einer Stelle Angezapft werden darf und 100m weiter nicht mehr, weil es verschiedene Schutzzonen gibt. Das sieht man nur auf Karten"
Das wird vermutlich nicht erlaubt sein. Vermutlich wird das aber auch nicht in einem Gesetz geregelt sein, sondern in einer Verordnung über den Umgang mit fließenden Gewässern... Mal schauen...
Tatsächlich gibt es ein Landeswassergesetz...
https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=3920070525140450679#det313739
Das qualifiziert fließende Gewässer 1. und 2. Ordnung. Die 1. Ordnung gehören als Eigentum dem Land. Die sind in einer Anlage aufgelistet. Da wird man kein Wasser zur dauerhaften privaten Nutzung entnehmen dürfen.
Ist es jetzt erlaubt oder nicht laut Joergi666 ist es erlaubt und laut atzef nicht.
Ich bin verwirt.