gartenhaus im garten
Also ich als besitzer eines Mehrfamilienhaus habe einem ca. 1000 qm Garten. Einer meiner Mieter (sohn) möchte einen gartenhaus erbauen. Meine Familie besitzt schon einen gartenhaus. Meine Frage ist jetzt ob das gesetzlich gesehen erlaubt ist! Meines Wissens nach durften die gartenhäuser noch eine bestimmte Größe überschreiten.
Ich wohne nrw bedanke mich jetzt schonmal für die antworten.
7 Antworten
Es geht weniger um die Größe, sondern um die qm3 und die Abstandsflächen. Da sowas oft von Ort zu Ort unterschiedlich ist, solltest du einfach mal beim Bauamt nachfragen ob du hierfür eine Genehmigung brauchst oder nicht.
Ich zitiere mal: "Generell sind folgende Gartenhäuser in Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei. Der Bau von Ferienhäusern ist auf speziell vorgesehenen Plätzen möglich.
Folgendes ist zu beachten:
- das Raumvolumen ist nicht größer als 30 Kubikmeter ( Länge x Höhe x Breite) - einschließlich Dachüberstand und Terrassenflächen
- die Höhe von 3 Metern wird nicht überschritten
- die bebaute Länge auf der "Nachbarseite" darf maximal 9 Meter betragen
- insgesamt darf die bebaute Länge an allen Grundstücksgrenzen höchstens 15 Meter betragen" Quelle: https://www.gartenhaus2000.de/ratgeber/gartenhaus-aufbauen.html Ihr solltet euch also erst einmal schlau machen, wie groß das geplante Gartenhaus werden würde. Wenn es größer ist, als 30 m³ müsst ihr es sowieso genehmigen lassen. Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, geht am besten zur Stadtverwaltung und lasst es euch von da absegnen, bevor sich ein Nachbar beschweren könnte!
Jedes Bundesland regelt das für sich und dann kommt es auf die Größe des Gartenhauses an. Hier erste Infos:
http://www.helpster.de/wie-gross-darf-ein-gartenhaus-sein-was-sie-beim-bau-beachten-sollten_92583
Meines Wissens nach durften die gartenhäuser nicht eine bestimmte Größe überschreiten.
So kenne ich es auch und wohne nicht in NEW
Wenn du Besitzer des Gartens bist darfst du da soviele Gartenhäuser bauen wie du magst. Für die Standardgrößen wie man sie im Baumarkt findet brauchts keine Genehmigung.
Ganz genau. Oft gehörtes Missverstanden, dass,genehmigungsfrei, bzw. korrekterweise Verfahrensfreiheit auch gleichbedeutend mit "erlaubt" wäre.
Es stimmt zwar dass man für einige keine Genehmigung braucht, aber nicht dass man so viele aufstellen darf wie man will.