Garten eines Mietshauses - Dürfen Großneffen der Vermieterin dort spielen, die nicht dort wohnen?

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Wurde mit Ihnen das alleinige Nutzungsrecht für den Garten vereinbart? Denn Sie sprechen von unserem Garten, dass ist er nur dann, wenn dies auch so vereinbart wurde. Auch das gemeinschaftl. Nutzungsrecht schließt nicht automatisch das Besitzrecht ein. Wie alle gemeinschaftl. Flächen kann der Vermieter und auch diejenigen die er dazu gefugt, das Grundstück betreten und auch umgestallten oder umgestallten lassen. Die mündl. Absprache kann jederzeit widerrufen werden. Als Lösungsvorschlag, wenn alle Mieter dies als Belästigung empfinden, wäre ein von allen Mietern unterschriebenes Anschreiben an den Vermieter evtl. hilfreich. Immer unter dem Aspekt gesehen, dass Sie keinerlei Rechte besitzten und dies nur als Bitte formuliert werden sollte. MfG

polarbaer64 
Fragesteller
 08.03.2011, 21:08

Danke, aber wir wollten die Vermieterin gerne raushalten, da sie sehr nett und immer auf unserer Seite ist. Wir haben das Problem ja aber mit dem Bruder der Vermieterin (die Vermieterin wohnt in einem anderen Ort), bzw. mit dessen Frau und den Enkelkindern. Ein Gespräch mit der Oma der Enkel würde schon helfen, sofern man rechtliche Kenntnisse hätte. Denn sie will sicher auch nichts unrechtes tun. Aber sie sieht es als ihr Gewohnheitsrecht an, da sie immer den Garten gepflegt hat, dass ihre Enkel jetzt da spielen dürfen. Sie meint das auch sicher nicht böse. Es handelt sich um Bauern (nichts gegen Bauern), die von der Intelligenz her leider nicht so helle in der Auffassung sind. Daher helfen nur rechtsgültige Fakten für dieses Gespräch mit den Leuten. Einen Brief brauchts garnicht. Das würde nur böses Blut hervorrufen.

Und der Garten steht als Gemeinschaftsgarten für 4 Parteien im Mietvertrag. Die Nutzung der Mitmieter ist ja auch klar okay, aber ich meinte jetzt mit MEIN Garten ebensoviel, wie UNSER Garten. Also wegen mir GARTEN DER HAUSGEMEINSCHAFT, oder wie man will. Aber nicht TAG DES OFFENEN GARTENS für die ganze Nachbarschaft und völlig fremde mitgebrachte Kinder.

heimwerker  08.03.2011, 21:27
@polarbaer64

Tja, und da liegt eben die Krux. Sie werden die Vermieterin nicht heraushalten können, wenn Sie möchten, dass sich etwas ändert. Nur die Eigentümerin kann das regelmentieren und muss ggf. Abhilfe schaffen. Die Hausgemeinschaft hat dazu kein Recht und auch das Handeln der Hausgemeinschaft würde zu bösem Blut führen. So oder so, ohne Druck wird sich nichts ändern und noch ist ja auch gar nicht klar, wie die Eigentümerin dazu steht. Immerhin handelt es sich auch um Ihre Verwandschaft. Eine andere Lösung wäre, den Garten in 4 gleiche Teile aufzuteilen und als Zusatz zum Mietvertrag aufnehmen. Hier wäre dann auch evtl. die Möglichkeit der Einzäunung gegeben. MfG

polarbaer64 
Fragesteller
 08.03.2011, 21:50
@heimwerker

Wir Mieter möchten den Garten eigentlich garnicht unterteilen, da er nicht sehr groß ist. Klar, eine Umzäunung wäre cool. Da wäre mit der Vermieterin vielleicht was zu regeln, zumal der Garten zu einer Seite neuerdings ganz offen an das anliegende Grundstück grenzt. Das ist ein Neubau. Früher waren dort Büsche, die der neue Nachbar entfernt hat. Das hat aber nichts mit dem Benutzen der Fremden hier zu tun. Die kommen ja nicht über das offene Nachbarsgrundstück, sondern hochoffiziell über die Treppe zum Garten.

Kommt drauf an, was im Mietvertrag steht. Habt ihr den Garten gemietet, sind die alten Leute zwar Eigentümer, aber nicht Besitzer. Die Besitzer seid ihr. Ebenso wie die Wohnung darf dann auch nicht jeder dort hinein, ihr habt Hausrecht. Anders wäre es, wenn ihr nur ne Nutzungserlaubnis gemietet habt oder den Garten gemeinsam habt. Dann dürfen die Vermieter ebenso Gäste haben wie ihr auch, die das mit benutzen.

polarbaer64 
Fragesteller
 08.03.2011, 20:12

Du hast das falsch verstanden. Die alten Leute sind NICHT die Eigentümer. Der alte Mann ist nur der Bruder der Vermieterin. Und sie wohnen ja nicht im Haus, sondern nur in derselben Strasse in einem anderen Haus gegenüber. Die Vermieterin wohnt in einem anderen Ort. Ich sehe das mit dem Hausrecht nämlich auch so...

Es kommt auf Euren Mietvertrag an: Steht da Nutzung des Gartens drin, oder ist der Garten Teil der Mietsache? Und was steht in den Mietverträgen der drei anderen Parteien. Das musste klar sein, um eine rechtlich zuverlässige Antwort zu geben.

polarbaer64 
Fragesteller
 08.03.2011, 20:33

Es handelt sich um einen Gemeinschaftsgarten für alle 4 Parteien, was ja recht so ist. Aber was suchen fremde Leute in diesem Garten?

XtraDry  08.03.2011, 21:03
@polarbaer64

Der Eigentümer entscheidet, wer fremd ist, nicht Ihr...

user1673  09.03.2011, 10:34
@XtraDry

So einfach ist es nicht. Es kommt auf die 4 Mietverträge an.

XtraDry  09.03.2011, 13:48
@user1673

Richtig. Es ist aber unwahrscheinlich, dass 1. der Garten zu je einem Viertel an die Mietparteien mitvermietet wurde, oder 2. der Garten insgesamt an alle 4 Parteien exklusiv vermietet wurde. Das widerspräche jeglicher Erfahrung mit anderen Mietverhältnissen. I.d.R. ist nur das Recht zur Mitbenutzung eingeräumt und geregelt, was dem Mieter ausdrücklich kein Mitspracherecht über die weitere Nutzung gibt...

Dennoch ist der Hinweis richtig, dass dies abschließend nur in Kenntnis der entsprechenden Passage im jeweiligen Mietvertrag beurteilt werden kann...

Wie Ist das mit dem Garten geregelt,Was steht im Mietvertrag.Von euren Garten kann wohl auch nicht die Rede sein.Da brauche ich den genauen Text über die Gartennutzung.uund dann kann ich auch etwas sagen.

polarbaer64 
Fragesteller
 08.03.2011, 22:04

Der Garten geht als Gemeinschaftsgarten für alle Parteien, was ja auch so bleibt. Die anderen finden es auch nicht so der Renner, wenn Fremde durch unseren Garten huschen. Es dreht sich ja nicht drum, ob jetzt die anderen Mieter, oder ihre Gäste den Garten betreten. Sondern der Garten wird von Menschen betreten, die in Begleitung der Enkel des Bruders der Vermieterin kommen.

Eine einzige Antwort:

Und deine Kinder dürfen wohl auch nicht mit ihren Freunden darin spielen?

Die Blumenzwiebeln sind dir wohl wichtiger als glückliche, spielende Kinder?

Der Garten gehört nicht dir.

Fragant  08.03.2011, 20:01

Was haben fremde Kinder in deren Garten zu suchen? Der Garten gehört doch zur Mietsache und da würde ich mir auch verbitten, dass sich Fremde dort aufhalten. Schließlich ist es kein Kinderspielplatz, manch einer will vielleicht mal seine Ruhe haben oder pflegt den Garten schön und so eine Rasselbande macht dann alles kaputt? Die werden ja wohl einen eigenen Garten/Spielplatz haben.

rhapsodyinblue  08.03.2011, 20:06
@Fragant

Das ist nicht aus der Frage ersichtlich, es ist ein 4-familien Haus und es ist nirgends zu lesen, ob der Garten nur dieser Familie zur alleinigen Nutzen gehört..., und sie haben auch Kinder, die mit Sicherheit auch nicht darin spielen dürfen..., oder?

Fragant  08.03.2011, 20:14
@rhapsodyinblue

@rhapsodyinblue wenn Du so ein Menschenfreund bist, dass Du tolerierst, wenn Fremde sich bei Dir aufhalten, dann hast Du bestimmt auch ein paar Obdachlose bei Dir aufgenommen, damit die im Winter nicht frieren müssen oder?

rhapsodyinblue  08.03.2011, 20:18
@Fragant

Nana, jetzt wird man unsachlich. Hier geht es eindeutig um Kinder! Egal, soll die Fragestellerin machen, was sie will. Wer Wind sät wird Sturm ernten.

polarbaer64 
Fragesteller
 08.03.2011, 20:09

Vielleicht hältst du mal die Luft an!!! Ich habe zwei Kinder und andere Leute im Haus auch. Ich arbeite sogar mit Kindern - ätsch ;o). Und es ist gar keine Frage, wenn unsere, oder die anderen Kinder, die hier wohnen, Freunde mit in den Garten nehmen. Es dreht sich mehr oder weniger darum, dass diese Jungs, sowie auch deren Eltern und Großeltern, noch nie etwas von einer Privatsphäre gehört haben. Nicht nur in Bezug auf unseren Garten. Die sind nicht 3 und 5 Jahre, die gehen in die 5. und 7.Klasse. Ich habe nichts gegen diese Jungs. Der Kleinere ist mit meinem Sohn befreundet und sehr nett. Es geht mir hier ums Prinzip. Meine Kinder rennen auch nicht durch fremde Gärten und spielen dort verstecken. Das ist für sie selbstverständlich, das macht man nicht. Ich will von dir nicht so eine blöde Antwort hören, das k...t mich nämlich an. Ich bin auf der Suche nach Paragraphen, ob es dir passt oder nicht. Was sagst du denn, wenn bei dir fremde Leute, die du teilweise garnicht kennst, in deinem von der Straße abgeschlossenen Garten rennen? Und ich frage nicht für mich alleine, denn der Mieter im Gartenstockwerk hat das Nachsehen, weil die großen Jungen auf seiner Terasse rumhängen. Zudem haben wir in direkter Nachbarschaft 7 (!!!) Spielplätze.

Du bist sicher so einer, der immer kontert, wenn irgendwas ist. Ich möchte aber wirklich nur gerne obige Frage beantwortet haben.

rhapsodyinblue  08.03.2011, 20:13
@polarbaer64

Dann sei doch so intelligent und gucke in deinen Mietvertrag. Es steht sicher schwarz auf weiß, ob du den Garten alleine nutzen kannst oder nicht.

Allenfalls solltest du schon genügend A.... in der Hose haben und es der Oma erklären, dass deren Enkelkinderbesuch nicht erwünscht ist.

Jedenfalls besser, als hintenrum mit Paragraphen und Anwalt zu drohen.

polarbaer64 
Fragesteller
 08.03.2011, 20:42
@rhapsodyinblue

Wo, bitte, rhapsodyinblue, liest du denn, dass ich mit einem Anwalt drohe??? Herrgott, Leute, wenn ihr einem das Wort im Mund rumdreht, dann haltet euch doch einfach raus!!! Ich will es einfach nur WISSEN. Könnt ihr das vielleicht verstehen??? Ich möchte mich auf etwas berufen können, WENN ich mich mit den Leuten unterhalte. Ohne Fakten kann ich nichts erklären. Möglicher Weise wäre die Familie ja einsichtig, was den Fremdenbesuch in unserem Garten betrifft, wenn ich ihnen sage, das es laut Gesetzt aber so und so ist. Aber ich weiß es eben nicht, DESHALB FRAGE ICH. Mann ist das schwer zu verstehen... ! Und natürlich dürfen meine Kinder mit ihren Freunden in den Garten, und auch die Kinder der anderen Mieter, das war hier nicht das Problem. Es geht hier darum, dass FREMDE Leute (egal, ob jetzt Kind oder nicht), in unserem Garten herumtrampeln, wo wir Mieter Eigentum, wie Gartenmöbel, Pflanzkübel, etc. stehen haben. Lasst ihr auch alle so gerne FREMDE durch eure Gärten rennen, vielleicht gar noch durch euer Wohnzimmer? Na herzlichen Glückwunsch! Zumal der Garten eine Hintertür in unser Haus hat, die manchmal offen steht. Man muß ja nicht damit rechnen, das fremde Leute da reinspazieren...