Darf man in der Bachelorarbeit selbst schlussfolgern?

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Aufgaben in einer Abschlussarbeit : - Studierende zeigen, dass sie lesen und schreiben können - Studierende zeigen dass sie denken können (relevante von irrelevanten Quellen unterscheiden und die relevanten miteinander verbinden) - Studierende zeigen, dass sie ein Problem (Forschungsfrage) auf der Basis von Literatur lösen können. Wenn deine Forschungsfrage ist "A = C?", dann solltest du das sogar auf dem Weg über B darstellen. Wenn in der Literatur schon alles über A=C stünde, hättest du ja kein neues Problem und damit keine Basis für eine Arbeit.

In deiner Schlussfolgerung könntest du schreiben "Man könnte vermuten, dass es eine Wechselbeziehung zwischen A und C gibt. Diese Vermutung bedarf einer gründlichen Untersuchung der Faktoren xy, xx und xz. Diese Untersuchung ist jedoch nicht Gegenstand dieser Arbeit." 

Aus "A=B und B=C" folgt zwingend A=C (Gleichheit).
Aus "AB und B→C" folgt zwingend "A→C" (Implikation, Inklusion).

Solche elementare Schlussfolgerungen sollte man spätestens im Studium als selbstverständlich verinnerlicht haben. Das ist kein nennenswerter Gedankengang und schon absolut kein wissenschaftlicher. Bei einer Bachelor-Arbeit erwartet man aber schon eigenständige Gedanken. Wenn Du z.B. die Gleichung "2 mal 2 = 4" als "Vermutung" , "Behauptung" und dergl. relativierst und nicht als anerkannte Binsenweisheit unterstellst, dann disqualifizierst Du Dich.

Fossegrimmen 
Fragesteller
 22.05.2016, 19:40

Das mit der A,B,C -Dartsellung war nicht ganz deutlich. 

Es geht darum, dass es Studien gibt, die belegen, dass wenn ich an Faktor A schraube sich das teilweise auf Faktor B auswirkt. Und das gleiche für B auf C. Daher vermute ich auch eine Wechselbeziehung zwischen A und C. Belegen kann ich die allerdings nicht anhand konkreter Forschung, da es eben nichts gibt, was genau diese Frage beantwortet. Und da meine Arbeit reine Literaturarbeit sein soll ist es nicht meine Aufgabe dafür empirische Ergebnisse zu liefern. 

Die Frage ist dann, ob ich diese Vermutung machen darf.

dompfeifer  22.05.2016, 23:26
@Fossegrimmen

Wenn die beiden Quellen ungesicherte Hypothesen darstellen, dann kannst Du redlicherweise auch die Schlussfolgerung aus beiden Hypothesen nur als Hypothese darstellen, solange Du nicht beide Hypothesen selbst verifizieren kannst.

Vermutungen darfst du immer äußern. Du solltest die aber immer gut begründen.

Wenn du nicht ganz sicher bist, besprich dein Problem mit dem dozenten, dem du deine Arbeit vorlegen wirst.