Darf man im Notfall trotz Fahrverbot Auto fahren?

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Also ich würde sagen, wenn ein aktuter Notfall vorliegt ... schwangere Frau, angeschossene Person und keine Rettungswagen erreichbar ist.... dann kann man das schon rechtfertigen!

LEUTE TRÄUMT IHR oder lebt ihr in einer Scheinwelt: Wie wollt ihr eure angeschossene Person in euren privaten Pkw transportieren? Bis ihr, ohne Sonderrechte und ohne ärztliche Hilfe vor Ort, im Krankenhaus seit, ist der Patient tot! Wir haben in Deutschland ein gutes Rettungssystem, dass gute Hilfe vor Ort und bis ins Krankenhaus leisten kann und dieses gute Rettungssystem muss man bei einen Notfall in Anspruch nehmen und nicht selbst Scheinretter spielen!

@Cavalierchen

Jep, oder ein armes Schwein mit Wirbelsäulenverletzungen auf den Rücksitz gehievt...Der bedankt sich später, daß du ihn in den Rollstuhl gebracht hast!

Erlaubt ist es nicht, denn es besteht ja ein Fahrverbot. Es könnte aber unter Umständen nach § 34 StGB ein rechtfertigender Notstand vorliegen, falls u.a. in anderer Form keine ausreichende Hilfe möglich wäre (z.B. Notarzt dazuholen bzw. allgemein Notruf absetzen). Bezogen auf das Fahren trotz Fahrverbot dürfte so ein Notfall aber ziemlich selten vorkommen.

Nein, wirst Du dann erwischt, kann es sein, daß Du Deinen Führerschein gar nicht wiederbekommst, abgesehen von einer hohen Geldstrafe.

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat. Es gäbe zwar die Möglichkeit durch die §§ 34, 35 StGB in Notstand zu handeln und straffrei aus der Sache heraus zu kommen, das hängt aber vom Einzelfall ab und ist keinesfalls die Regel.

Dürfen nein, aber bei gerechtfertigten Notstand wird von Strafe abgesehen.

Notstand wäre dann z.B. gerechtfertigt, wenn du mit jemanden durch eine Einöde fährst, derjenige erliegt einen Schlaganfall, weit und breit nichts in Sicht, kein Handy dabei, dann würde dich keine Strafe erwarten, wenn du bis zur nächsten gegebenen Möglichkeit fahren würdest um dort Hilfe zu verständigen.

Sobald aber allein die Möglichkeit besteht Hilfe zu rufen, z.B. mittels Handy, dann wird es schon schwer einen Notstand darzulegen.