Darf ein Fahranfänger in Probezeit jedes Auto fahren?

7 Antworten

Auch wenn du es rechtlich gesehen kannst, heißt das nicht, dass du es kannst. Es hilft dir nichts erst dann zu erkennen, dass eine Kurve auf der Autobahn doch zu eng ist, wenn du mit > 250 km/h in sie hineinfährst. Eine halbe Sekunde noch gebremst, eine halbe Sekunde gestorben, und zack das war's.

  1. Du darfst von Anfang an jedes Fahrzeug fahren das deiner Führerscheinklasse entspricht.
  2. Du solltest zum benannten Fahrerkreis gehören. Dieser ist ein Tarifmerkmal und die Versicherung ist berechtigt wenn es auffallen würde, den Mehrbeitrag für bis zu einem Jahr rückwirkend zu verlangen. Schäden muß sie aber entsprechend dem vereinbarten Versicherungsschutz trotzdem zahlen. Die rückwirkende Beitragsanpassung entfällt wenn du im Auftrag eines zum Fahrerkreis gehörenden eine wichtige Besorgung erledigen must oder ihn auf längeren Fahrten vertreten würdest.

Um zusätzlich auf die Antwort dieses Herrn Fuji einzugehen.....

Versicherungen bieten die günstigsten Tarife für 23 bis meist 55 jährige Fahrer. Preisgleich oder gegen geringen Mehrbeitrag werden meistens Fahranfänger mit Teilnahme am begleiteten Fahren tarifiert. Teurer wird es bei vielen Versicherungen für Fahrer die das 55. Lj vollendet haben und schließlich die teuersten Fahrerkreise, Fahranfanger bis zum 23 Lj ohne Teilnahme am begleiteten Fahren.

roboboy  13.03.2018, 16:47

Bei der Antwort stellen sich mir alle Nackenhaare auf. So falsch die Antwort von Fuji auch ist, deine ist nicht viel besser.

Fahrerkreise-selten so einen Schwachsinn gehört. Möglich, dass das irgendwelche Hinterwäldler-Versicherungen so machen, jedoch gehen die meisten einfach nach den Personen-andere Verträge gibt es auch, sie sind aber deutlich teurer und sehr selten gewählt.

verreisterNutzer  13.03.2018, 17:32
@roboboy
Bei der Antwort stellen sich mir alle Nackenhaare auf. So falsch die Antwort von Fuji auch ist, deine ist nicht viel besser.

Dann leg deine Nackenhaare lieber wieder an

ich kann zu allem was ich geschrieben habe auch die rechtlichen und / oder bedingungesmäßen Grundlagen jedes einzelnen deutschen Versicherers liefern.

Fahrerkreise-selten so einen Schwachsinn gehört

Fahrerkreis ist ein gängiger Begriff den Versicherungen sehr wohl für ihre Tarifmerkmale verwenden... einfach mal googeln. Lass ihn Fahrerkreis, Personenkreis oder wie auch immer heißen, jedenfalls bezeichnet er die Personen die bestimmte Eigenschaften erfüllen. Um hier nicht mehr zu verwirren habe ich bislang nicht alle benannt. Die den Tarif beeinflussen sind, Alter der Fahrer, Teilnahme oder Nichtteilnahme am begleiteten Fahren, Verwandschaftsverhältnis zum Versicherungsnehmer, Halter oder Nichthalter des betreffenden Kfz, Beruf, Berufsstand gemeinsamer Wohnsitz mit Versicherungsnehmer oder Halter und wahrscheinlich noch mehr, der Kreativität der Produktmanager von Kfz Versicherungen sind dabei keine Grenzen gesetz. Jedenfalls stellen diese Eigenschaften Grenzen zwischen den unterschiedlichen Fahrerkreisen dar die daraus resultierend dann wiederum tariflich berücksichtigt werden und ausgehend vom normalen Beitrag Vergünstigungen oder Zuschläge darstellen. Aber wie gesagt, die Kfz Versicherer genießen Tarifautonomie und können ihre Tarife so berechnen wie es ihnen beliebt, dabei ist das was ich beschrieben habe, das gebräuchlichste jedoch nicht zwangsläufig das was jeder Versicherer anwendet. Im Späteren sind die Personen dann noch namentlich zu benennen. Hat nun jemand zb. Zwillingskinder in gleicher oder gemeinsamer Wohn und Berufssituation, hat aber nur eins der Kinder namentlich benannt, dann kann das Zweite ohne namentliche nachmeldung das betreffende Kfz genauso benutzen wie das benannte Kind, ohne das der Versicherungsnehmer sich deshalb zu irgendeiner Zeit diesbezüglich irgendwelchen Konsequenzen ausgesetzt sähe. Was aber keinesfalls daraus resultiert sind unterschiede im Versicherungsschutz, denn der wird nicht führ jede Personengruppe individualisiert sondern versichert einzig und allein das Auto und seine Insassen ausser dem Fahrer selbst und das immer gleich für alle berechtigten Fahrer (berechtigter Fahrer ist der, der vom Eigentümerer oder Besitzer autorisiert wurde das Fahrzeug zu benutzen, es hat nicht mal etwas damit zu tun ob der berechtigte Fahrer über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügt oder nicht). Hat nun eine bisher nicht benannte Person einen Unfall mit Kfz, und gehört zu einer Personengruppe die im Tarif billiger ist als der teuerste Fahrer, dann passiert genau "NiCHTS" Die Versicherung muss den entstandenen Schaden bedingungsgemäß regulieren wie in JEDEM andern Fall auch. Hätte der Unfallfahrer hingegen bei seiner Nennung einen Mehrbeitrag verursacht, dann darf die Versicherung genau diesen Mehrbeitrag rückwirkend bis zu einem Jahr verlangen. Das ändert aber rein garnichts daran das der Schaden von der Versicherung bedingungsgemäß zu regulieren ist.

Den Beweis oder besser die Beweise trete ich gern auf Verlangen an, aber wenn Du mal bei einem der Internetvergleichsportale nach einem Kfz Tarifvergleich suchst und dir villeicht einfaach mal das Bedingungswerk irgendeiner deutschen Kfz versicherung liest und verstehst, wird Dir meine Darstellung oder mindestens große Teile daraus sicher klarer.

Oder besser, alles mal ausdrucken und mitnehmen zu deinem Versicherungsfachmann

Es kommt darauf an, was sie damals für einen Vertrag abgeschlossen haben.

Es kann nur eine Person (Fahrzeughalter bzw versicherungsnehmer) oder auch fremde Pesonen versichert sein.

Wahlweise (oder auch nicht, je nach Versicherung) gibt es eine zusätzliche Klausel für Fahrer unter 25 Jahren ( also fremde Fahrer unter 25)

Je nachdem was gewählt wurde, erhöt sich der Versicherungsbeitrag.

verreisterNutzer  12.03.2018, 22:15
  1. Personen werden in einer Kfz Versicherung überhaupt nicht versichert sondern immer nur das Kfz selbst.
  2. Fahrer ab dem vollendeten 23. Lj bis meistens 55. Lj sind in aller Regel die günstigsten Fahrerkreise. Oft preisgleich mit Fahranfängern die am begleiteten Fahren teilgenommen haben. Dabei handelt es sich um die gebräuchlichste Tarifierung letztendlich kann jede Versicherung so handhaben wie sie will.
  3. Man meldet auch keinen bestimmten Fahrer sondern legt immer nur die Eigenschaften eines Fahrerkreis fest. Bei mehreren Fahrerkreisn wird immer nur das teuerste Tarifmerkmal angewendet und alle günstigeren Fahrerkreise sind automatisch mit berücksichtigt.
  4. Zusätzliche Klauseln für bestimmte Fahrereigenschaften oder Altersgruppen sind im Versicherungs Vertragsgesetz (VVG) nicht möglich. Solche Eigenschaften können höchstens den Tarifbeitrag beeinflussen nicht aber den Versicherungsschutz.
roboboy  13.03.2018, 16:45
@verreisterNutzer
  1. Personen werden in einer Kfz Versicherung überhaupt nicht versichert sondern immer nur das Kfz selbst.

Interessant. Deshalb muss man immer Angaben zu den Fahrern machen.... Hast wohl noch nie eine KFZ-Versicherung abgeschlossen, oder?

Fahrer ab dem vollendeten 23. Lj bis meistens 55. Lj sind in aller Regel die günstigsten Fahrerkreise. Oft preisgleich mit Fahranfängern die am begleiteten Fahren teilgenommen haben. Dabei handelt es sich um die gebräuchlichste Tarifierung letztendlich kann jede Versicherung so handhaben wie sie will.

Was zur Hölle?!

Die Versicherung geht nicht nach Fahrerkreisen sondern nach Schadensfreien Jahren-SF-Klassen.

Heißt: machst du mit 45 deinen Schein und kaufst dir ein Auto musst du genau so viel Blechen wie jemand der mit 17 seinen Schein macht. Warum?

Beide 0 Schadensfreie Jahre-->SF0. (Ja, ich weiß-mit entsprechenden Vergünstigungen irgendwo zwischen SF 1 und SF0).

Man meldet auch keinen bestimmten Fahrer sondern legt immer nur die Eigenschaften eines Fahrerkreis fest.

Wann genau hast du deine letzte Versicherung abgeschlosen-bzw. WO?

Also in Deutschland gibt man normalerweise an, wer den Wagen versichert. Dann, ob er Halter ist, dann, ob auch andere versichert werden sollen. Von ALLEN Fahrern werden immer alle Daten eingezogen. Nur einzelne Fahrer sind versichert, jedenfalls ist es so am günstigsten.

Solche Eigenschaften können höchstens den Tarifbeitrag beeinflussen nicht aber den Versicherungsschutz.

Casus knacksus. Den Versicherungsschutz wirst du nie verlieren-außer vielleicht bei irgendwelchen Billig-Versicherungen.

Jedoch kann dir eine Vertragsstrafe auferlegt werden, wenn du andere als die Versicherten fahren lässt. Dies kann-soweit ich mich recht entsinne-bis zu 5000€ kosten.....

verreisterNutzer  13.03.2018, 17:49
@roboboy Ich gebe es auf....

Druck einfach den ganzen Sch....s hier aus, gehe zu einem Versicherungsfachmann oder Makler (bitte nicht zu meinen Mitarbeitern) und lass Dir das ganze mal Punkt für Punkt erkklären bevor Du weiter gegen etwas wetterst von dem Du nicht den blassesten Schimmer hast.

Nur noch kurz angemerkt;

neben den Fahrerkreisen beeinflussen noch andere Dinge den Beitrag (nicht den Tarif) einer Kfz Versicherung. Das sind Schadenfreie Jahre (SFR oder SF- Klasse, oder einfach Schadenfreiheitsrabatt), Regionalklassen und Typenklassen, und das auch noch für jeden Versicherungsumfang einzeln bei Haftpflicht- Vollkaso, darüber in Teilkasko das gleiche nur ohne Schadenfreie Jahre

Hat nur mit deren Versicherung was zu tun, Probezeit is da egal ^^
Die meisten haben in der Versicherung nur eingetragene Fahrer also nö 😂
Vom Auto is es sowas von egal, ich bin in der Probezeit auch scho weit über 700ps gefahrn :)

verreisterNutzer  12.03.2018, 22:33

Auch für die Versicherung ist es egal. Im Schadensfall können allenfalls die höheren Beiträge rückwirkend bis zu einem Jahr verlangt werden die fällig gewesen wären wenn die Person zum vereinbarten Fahrerkreis gehört hätte

Nicht direkt, das Auto muss eben darauf versichert sein das auch Leute unter 25 damit fahren dürfen.

Ansonsten ja.

verreisterNutzer  12.03.2018, 22:31

Quatsch mit Soße

Leylakind  12.03.2018, 23:07
@verreisterNutzer

du hast genau das gleiche geschrieben wie ich, aber meins ist quatsch und deins nicht? aha.. interessant.

verreisterNutzer  13.03.2018, 01:37
@Leylakind

Ich habe an mehreren Stellen in meinen Kommentaren zu dieser Frage richtig gestellt, das ein Auto nicht auf jemanden versichert sein kann und das nur das Auto selbst versichert ist und mit ihm alle Insassen außer dem Fahrer selbst. Das ist das Gegenteil von dem was du geschrieben hast.

AMYNossa  13.03.2018, 19:26
@verreisterNutzer

Du hast keine Ahnung. Das ist Quatsch mit Soße.