Darf man im Bereich der StVO mit dem Motorrad einen Wheelie fahren?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist denke ich mal genauso eine Sache wie beim Auto mit dem Kupplung schneppsen lassen an der Ampel. Solange du niemanden gefährdest und solange alles gut geht, wird keiner was sagen. Aber wenn beim Wheelie irgendwas passiert, dann hast du Schuld. Ich muss aber gestehen, ich zieh auch gerne mal das Vorderrad hoch! : ) Du musst es ja auch nicht unbedingt dann machen wenn ein Streifenwagen von vorne kommt! :D

§ 1 Grundregeln 2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

FightingToby 
Fragesteller
 05.10.2010, 20:14

Dieser Paragraph tangiert das Problem ja nur marginal. Wenn ich wheele, dann schädige ich keinen anderen, und gefährden tu ich mich ja nur selbst. Behindert wird auch niemand von mir ich schleiche ja nicht rum und wheele nicht auf vielbefahrenen Straßen. Und das jemand belästigt wird glaube ich auch nicht, ich fahr ja nicht hundertmal an der gleichen Stelle vorbei.

Also: das Motorrad ist ein einspuriges Kraftrad mit zwei Rädern. Sonst wäre es ein Einrad. Bei einem Wheelie auf dem Hinterrad sollte nichts passieren, denn es ist nur "geduldet". Achte darauf, dass dein Rücklicht (Taylight) nicht dabei kaputtgeht. Solltest Du eine Kardanwelle als Antrieb haben, wird es schwieriger. Besser du fährst eine Enduro. Die Fahrbahn sollte trocken sein und ohne Kurven. Zieh lieber einen Kreis mit dem Hinterrad, das ist einfacher. Es gibt zwar Qualm und ist laut, aber nicht so gefährlich wie ein Wheelie. Alles klar?

Kannst Du Dein Motorrad so richtig beherrschen, bremsen, ausweichen? Da gibt es auch Gesetze dafür,100%. Der gesunde Menschenverstand...