Außerorts stehts mit 100 km/h fahren oder wäre es Verkehrsbehinderung und zu unzügig mit nur 80 km/h zu fahren?

10 Antworten

Die 100 km/h sind die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Von daher bist du nicht verpflichtet, diese auch zu fahren - ein weit verbreiteter Irrtum. Andere Verkehrsteilnehmer haben ggf. auch andere Höchstgeschwindigkeiten, wie z.B. LKW mir 60 km/h oder Wohnmobile über 3,5 t mit 80 km/h.

Wenn du z.B. nur 80 km/h fahren darfst oder magst, dann wäre es nett, wenn du von Zeit zu Zeit mal (z.B. an Busbuchten) rechts herausfährst um andere Verkehrsteilnehmer vorbeizulassen. So halte ich es immer mit meinem Dicken. :-)

dann wäre es nett, wenn du von Zeit zu Zeit mal (z.B. an Busbuchten) rechts herausfährst um andere Verkehrsteilnehmer vorbeizulassen.

Das wäre nicht nur nett, das wäre gesetzlich vorgeschrieben. Nur halten sich leider sehr wenige daran.

@roboboy
Das wäre nicht nur nett, das wäre gesetzlich vorgeschrieben.

Das wäre nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, das ist es auch:

§ 5 Abs. 6 StVO:

[...] Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Nur so wie ich es formuliert habe, klingt es einfach netter. :-)

Und was macht man, wenn es keine Busbuchten gibt?

@abenhard17

Wenn du hinter mir bist, kannst du dort bleiben bis du schwarz wirst.

Anderen Fahrern gebe ich mit dem Blinker Zeichen, wenn ich von meiner höheren Sicht eine Überholmöglichkeit für sie erkennen kann. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass mich viele Autofahrer lieber als Vorwand nehmen, um selbst langsamer fahren zu können.

@Schnarchix

Wenn du hinter mir bist, kannst du dort bleiben bis du schwarz wirst.

Wäre das dann nicht Verkehrsbehinderung? Verstößt das nicht gegen die StVO?

@abenhard17

Bei dir nicht, da ist es eine verkehrslenkende Maßnahme. :-)

@Schnarchix

Du nimmst Aufgaben der Verkehrspolizei wahr? Auf welcher Rechtsgrundlage?

@Schnarchix

Du schriebst "da ist es eine verkehrslenkende Maßnahme". Was hat denn der Notwehr-Paragraph mit Verkehrslenkung zu tun?

@abenhard17

Denke nach, dann kommst du darauf.

@Schnarchix

Ich komm aber nicht drauf, was der Notwehr-Paragraph mit einer "verkehrslenkenden Maßnahme" zu tun haben soll (was nur die Polizei darf). Hilf mir doch mal auf die Sprünge!

Hi,

Außerorts stehts mit 100 km/h fahren oder wäre es Verkehrsbehinderung und zu unzügig mit nur 80 km/h zu fahren?

Das hängt immer von der Situation ab - sprich den Straßenverhältnissen, den Witterungsbedingungen und der Tageszeit.

Für die Fahrprüfung bei besten Bedingungen wären 80 km/h schon sehr grenzwertig - sonst wäre es gestattet, stößt aber bei vielen Autofahrern nicht gerade auf Begeisterung.

LG

Es ist in Ordnung mit 80 Km/h außerorts zu fahren - auch wenn es bei vielen anderen nicht gerade auf Begeisterung stößt.

darf der Fahrprüfer dann deswegen durchfallen lassen?

@Sokloresz

Ich denke nein. Am besten fragst du deinen Fahrlehrer!

@Sokloresz

Ja. Weil der Eindruck vermittelt wird das man Angst hat bzw. nicht genügend Praxis entwickelt hat das Fahrzeug korrekt zu führen.

Zitat von meinem Fahrlehrer: "Wenn wir auf der Landstraße sind will der Fahrlehrer 90-99 km/h sehen - aber keine 101 km/h. Wenn wir auf der Autobahn sind will er mindestens 110 km/h sehen. Natürlich dann wenn es der Verkehr zulässt und es nicht gerade regnet oder schneit".

@Sokloresz

Ja, da du andere Autofahrer behinderst.. fährst du so langsam weil du dir zu unsicher bist, gehörst du noch nicht auf die Straße

@Gaskutscher

Das würde ich so auch von mir aus meiner Fahrschulzeit bestätigen.

@Sokloresz

Hallo,

kann er, eine Begründung hat er ja.

Gruß

@Sokloresz

Ja der Fahrprüfer darf jemand wegen Verkehrsbehinderung durchfallen lassen, wenn er der Meinung ist, dass man an der Stelle durchaus 100 fahren sollte.

Und das ist auch gut so. Fahrer, die zu langsam fahren, weil sie sich noch nicht sicher genug fühlen, sollten noch nicht auf die Allgemeinheit losgelassen werden und alle behindern können.

Du musst deine Geschwindigkeit natürlich den Straßenverhältnissen anpassen und jederzeit in der Lage sein, innerhalb der sichtbaren Strecke anzuhalten (bei schmalen Straßen in der Hälfte der sichtbaren Strecke).

Wenn die Straße eng ist, es sehr kurvig ist oder das Wetter schlecht ist, ist es durchaus gerechtfertigt, langsamer zu fahren. Auf Landstraßen gibt es (anders als auf Autostraßen - blaues Schild mit weißem Auto - und Autobahnen) keine Mindestgeschwindigkeit, die dein Fahrzeug mindestens fahren muss, insofern sind 80km/h auch ok.

Also in der Fahrprüfung würdest du deshalb durchfallen. Du sollst nämlich auf Straßen mit Tempolimit das Tempolimit fahren, auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit-aber natürlich nur, wenn die Verkehrssituation das zulässt.

Bist du aber durch die Fahrprüfung durch, so kannst du auch 80 fahren, wenn du das willst. Fährst du allerdings langsamer als der Rest und bietet sich keine Möglichkeit zum überholen, bist du von Zeit zu Zeit verpflichtet, rechts ranzufahren, wenn eine gefahrlose Möglichkeit besteht und den Verkehr vorbei zu lassen:

"Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist."

80 km/h sind kein Problem, wenn du so fahren willst. Probleme bekommst du erst ab unter 60, wenn ich es richtig im Kopf habe. Dort zieht nämlich irgendwann der Absatz:

"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."