Mit Roller an der Ampel rechts überholen erlaubt oder nicht?

8 Antworten

Wenn der Roller ein Mofa ist, siehe StVO §5 Abs.8:

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

Hallo egeli55,

bezüglich Deiner Frage kommt es da drauf an, um was für einen Roller es sich handelt, denn der § 5 der StVO der das Überholen regelt sagt folgendes aus:

  • (1) Es ist links zu überholen.  
  • (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Das bedeutet im Bezug auf Deine Frage. Handelt es sich bei dem Roller um eine Mofa, darfst Du auch rechts überholen, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer ausreichend Raum gelassen haben.

Ist der Roller größer als eine Mofa, sprich ein Moped, Kleinkraftrad oder gar Motorrad, darfst Du vom rechtlichen her nicht rechts überholen.

In der Praxis wird es aber von Polizeibeamten toleriert, wenn auch größere Fahrzeuge diese Möglichkeit nutzen.

Für einen Verstoß gegen den § 5 StVO wird übrigens wie folgt laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog geahndet:

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Tatbestandsnummer: 105100

Tatvorwurf: Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 5 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 16 BKat

Verwarnungsgeld: 30,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B  - Verstoß: Nein

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Schöne Grüße
TheGrow

sehr gut erklärt.

aber noch ein hinweis dazu sollte erwähnt werden zu deinem punkt ( 8 ) 

das vorsichtige vorbeifahren mus unter rücksicht des mindestabstandes passieren. ich glaub das waren 1 m. und schon ist es eigendlich laut stvo schon wieder verboten- denn wo an der ampel hat man 1m sicherheitsbastant zu den anderen fahrzeugen :-) 

@matrix791

Der Mindestabstand ist Geschwindigkeitsabhängig. Wäre das nicht so könnte niemand mehr einparken ;o)

@Effigies

Stimmt schon, aber in § 5, Abs. 8 STVO, wo dieses Problem behandelt wird, wird ausdrücklich auf "ausreichenden Raum" und "besondere Vorsicht" und "mäßige Geschwindigkeit" abgehoben. 

Deswegen ist in jedem Fall ein entsprechender Sicherheitsabstand von rund 1 Meter einzuhalten. Nehme ich dann noch den Roller dazu, müsste bei allen Autos eine Lücke von mindestens 1,50 m vorhanden sein. Stehen die Autos wegen Platzmangel schon versetzt, dürfte diese Lücke nicht gegeben sein. 

Im Stadtverkehr ist rechts überholen erlaubt. Also dürfte es kein Problem sein, an dem Auto vorbeizufahren.

Gehe direkt zur Fahrschule, gehe nicht über Los, ziehe nicht 4000 € ein. 

Auch in der Stadt ist rechts überholen bis auf ganz wenige Ausnahmen nicht erlaubt. 

@Interesierter

Dann sollten wir uns in der Fahrschule treffen und ich erteile Dir dann mal ein paar Stunden Unterricht.

Wenn Pfeile, die nebeneinander angebracht sind, in verschiedene Richtungen

weisen, ist das Rechtsüberholen

gestattet

. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Fahrstreifen markiert sind.

• § 41 Abs. 3 Nr. 5

Das wäre genau die Ausnahme, die der Frager geschildert hat.

@pn551

Wenn Pfeile, die nebeneinander angebracht sind, in verschiedene Richtungen weisen, ist das Rechtsüberholen gestattet

Ohje, dies trifft zu wenn dies zwei Fahrstreifen sind, hier in der gestellten Frage geht es um das Überholen auf ein und demselben Fahrstreifen.

Das wäre genau die Ausnahme, die der Frager geschildert hat.

Nein dies ist nicht die Situation welche der Fragesteller schildert.

@pn551

Deine Aussage "Im Stadtverkehr ist rechts überholen erlaubt." ist in dieser pauschalen Form nicht richtig, denn auch in der Stadt gilt zunächst mal: § 5 Abs. 1 StVO "Es ist links zu überholen"

Die Regel ist folglich, dass es nicht erlaubt ist. Davon gibt es Ausnahmetatbestände. Hier ist das recht schön beschrieben. http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php

Die von dir angeführte Regelung gilt übrigens sowohl innerorts, als auch ausserorts. 

Ausserdem stehen im hier vorliegenden Fall die Autos wegen Platzmangel schon versetzt. Es ist also davon auszugehen, dass beim rechts überholen der nötige Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. 

Aus deiner Schilderung heraus würde ich sagen NEIN!

Dazu muss ich aber etwas weiter ausholen. Rechts überholen darfst du schon mal gar nicht. Solange die Fahrzeuge jedoch stehen, ist das vorbeifahren an wartenden Fahrzeugen erlaubt. 

Nur, wenn so wenig Platz ist, dass die Autos nicht nebeneinander sondern versetzt hintereinander stehen, glaube ich nicht, dass genügend Platz vorhanden wäre, den nötigen seitlichen Sicherheitsabstand zu den wartenden Fahrzeugen einzuhalten. Ohne den nötigen Sicherheitsabstand einzuhalten, darfst du nicht vorbeifahren.

Also Mofa/Roller ist das selbe ich bin selbst ein Roller-Fahrer und ich überhole Rechts , Links und in der Mitte solange genug Platz ist fahre ich durch und Rechts darfst du mit vorsichtig vorbeifahren. Und Mofa ist ja heute zu Tage ein Roller mit Drossel also kein unterschied zum 50 km/h Roller