Darf man einen Praktikanten einen ganzen Tag lang allein ohne Aufsicht im Betrieb lassen?

2 Antworten

Auszug aus einer Betriebsanweisung zur Arbeitssicherheit:

Der Einsatz allein arbeitender Personen bei Tätigkeiten ohne besonderes Risiko ist grundsätzlich nicht verboten. Es ist jedoch darauf zu achten, dass ein Telefon in Reichweite ist. Bei Arbeiten mit Gefährdungspotential muss eine zweite Person in Ruf- bzw. Sichtweite vorhanden sein. (...) Zeitweilig arbeitende Personen (Praktikanten, Aushilfskräfte, Mitarbeiter von Fremdfirmen), die mit praktischen Aufgaben betraut werden, dürfen erst dann mit Ihren Arbeiten beginnen, wenn sie vom Bereichsverantwortlichen oder einem Vertreter in den geltenden Regeln unterwiesen wurden. Diese Unterweisung ist von der zeitweilig beschäftigten Person und dem Unterweisenden jeweils mit Unterschrift zu dokumentieren.

(uni-muenster.de)

Ahh, super dankeschön. Hat diese Betriebsanweisung denn allgemeine Gültigkeit für alle Betriebe? In unseren Verträgen ist sowas nicht geregelt.

@grillfrank

Betriebsanweisungen sind individuell, Arbeitsschutzvorschriften generell.

ich würde es nicht machen, alleine im betrieb verweilen geht schon in Ordnung, trotzdem sollte jemand mal hin und wieder nach dem Rechten sehen! Gewissenhaft oder nicht lieber einmal zuviel nachgeschaut als ein mal zuwenig, oder möchtest du wenn du auf Urlaub bist dein Haus "alleine" da stehen lassen, ohne dass sich jemand drum kümmert?