Darf man einen potentiellen Mieter aufgrund seines Berufs als Jurist oder Lehrer ablehnen?

16 Antworten

Darf man und wuerde auch nicht gegen das AGG (Allgemeine Gleihbehandlungsgesetz) verstossen. Der Beruf eines Menschen zaehlt nicht zu den dort abschliessend genannten Kriterien und somit ist eine Diskriminierung aufgrund des Berufs auch nicht verboten.

Allerdings sollte man mit der Nennung von Ablehnungsgruenden immer sehr vorsichtig sein. Dies besonders dann, wenn die Nennung eines solchen Grundes ueberhaupt nicht erforderlich ist(wie z.B. bei der Ablehnung eines Mieters). Zu schnell koennte man mit einer unvorsichtigen Aeuserung in eine Falle tappen und dann hat man den Aerger an der backe. Am besten also immer dann, wenn eine Begruendung nicht unbedingt erforderlich ist, erst gar keine Begruendung abgeben und einfach nur kommentarlos "nein" sagen..

miimiimiimii 
Fragesteller
 05.02.2011, 10:36

danke.

Gegen das AGG verstößt es sicher nicht. Einen Beitrag fand ich jedoch super, und das trifft absolut zu. Ein Jurist hat in der Regel privat von Jura so die Schna*** voll, dass es das letzte ist, was man in seiner Freizeit tun möchte. Gerade die Juristen (vielfache Erfahrung) versuchen Mängel, die nunmal hin und wieder auftreten können, definitiv anders zu lösen als über "überspitzte, und jursitische" Wege. Und arbeitet jemand als Jurist, so ist die Miete gesichert. Gleiches gilt für Lehrer. Auch diese haben keine Lust in der Freizeit sich mit noch mehr Leuten zu streiten, da reichen Schüler und Lehrer vollkommen. Natürlich gibt es Ausnahmen!!! Aber die gibt es auch bei Handwerkern, Ingeneuren, Ärzten und allen Berufsgruppen. Ich denke es sollte ein persönliches Gespräch stattfinden, in dem die Sympathie und auch ein gewisser Eindruck ermittelt werden kann. Entscheidet man sich dann gegen den potentiellen Mieter, dann ist das absolut legitim. Eine "Aussortierung" von vornherein finde ich jedoch persönlich diskriminierend!

Jeder Vermieter kann Mieter nehmen, die ihm zusagen. Er braucht für Ablehnungen keine Gründe zu nennen. Er ist frei in seiner Mieterwahl. Zwar wird hier nach Vorurteil gehandelt - Anwalt steht nach ein paar Monaten mit Gesetzestexten vor der Tür und Lehrer weiß alles besser, jedoch darf der Vermieter nehmen wen er will.

Wenn jemand dann lieber Leute in seine Wohnungen lässt, wo er nicht weiss, ob er die Miete bekommt..........??? Nun gut - man kann den Leuten sagen, die Wohnung ist schon anderweitig vergeben. Das sagen würde ich keinesfalls, denn das ist genauso daneben, wie wenn man jemanden nicht einziehen lässt, weil er 150 kg wiegt.

miimiimiimii 
Fragesteller
 05.02.2011, 10:28

ja. das ist auch ein gutes beispiel.

ich frag mich halt nur, ob rechtswidrig handelt, wenn man einen mieter aus solchen gründen ablehnt und es ihm auch so mitteilt (z.b. sogar schriftlich).

bzw. wenn man dem jetzigen mieter schreibt, dass man seinen nachmieter aus diesen gründen nicht akzeptiert.

Panikgirl  05.02.2011, 10:31
@miimiimiimii

Nein, das solltest Du lieber nicht tun. Ist ja ähnlich bei Stellenausschreibungen. Da wurde früher öfters geschrieben bis max. 30 Jahre - tja und das ist ätzend für diejenigen, die bereits die 30 Jahre überschritten haben, zumal deren Leistung ja ebenso gut sein kann - manchmal sogar viel besser. Tja - das ist ja mittlerweile verboten und dennoch können die AG sich für einen Jüngeren halt entscheiden - das erfahren die Älteren ja nicht so. Das wurde als diskriminierend untersagt.

Ein privater Vermieter darf jeden Anwärter auf seine Wohnung ablehnen. Ob als Mieteinteressent oder Nachmieter ist egal. Wenn ein Lehrer oder Jurist, sich seines Berufes schämt, ist es doch sein eigenes Problem. Kein Mensch, auch keine Handwerker will mit diesen Berufsgruppen geschäftlich zu tun haben. Da ist der Ärger ja schon vorprogrammiert.

miimiimiimii 
Fragesteller
 05.02.2011, 10:45

danke. freut mich ja, dass ich nicht als einziges von diesem vorurteil gehört habe.