Darf man einen 18 jährigen einfach so auf die Straße setzen, obwohl er noch kein richtiges Einkommen hat?

14 Antworten

Wenn Du noch unter 18 bist auf gar keinen Fall. Deine Mutter verstößt somit gegen das Gesetz!

In Deutschland wird man mit 18 Jahren auch finanziell volljährig. Man muss also sein Geld selber verdienen. Eine weitere unterstützende Unterhaltspflicht der Eltern besteht nur noch dann, wenn man die Schule besucht, eine Ausbildung oder ein Studium absolviert.

Ausbildungsvergütungen werden auf den Unterhalt angerechnet. Ebenso sonstiges eigenes Einkommen. Die Eltern dürfen sogar Kostgeld verlangen!

Gehst Du also nicht mehr zur Schule, bist in keiner Ausbildung oder in einem Studium, so darf Dich Deine Mutter, wenn Du volljährig bist, mit Deinen 450 Euro vor die Tür setzen und Du musst Dir einen besser bezahlten Job zum Überleben suchen!

Viel Erfolg und alles Gute wünsche ich Dir

Dann bekomme Deinen Hintern hoch und such Dir eine Schule oder Ausbildung. Wenn Du nichts machst, darf sie Dich rauswerfen ohne Unterstützung ihrerseits.

Du verspielst gerade Deine Zukunft und daran bist Du selber Schuld.

Unterordnen und anpassen dann hättest Du ein sorgenfreies und stressfreies Leben bist Du die Ausbildung abgeschlossen hättest. Aber so musst Du für Dein Leben selber sorgen.

Eine Wohnung muss nicht sein, da reicht auch eine WG.

Du kannst auch ein FSJ machen und währenddessen kannst Du Dir einen Schulplatz oder eine Ausbildung suchen. Dann hast Du Anrecht auf Kindergeld und Unterhalt.

Hallo Jenna2000,

grundsätzlich: Mit 18 Jahren bist du volljährig, selbstverantwortlich, reif, geschäftsfähig.

Deine Eltern können dich "in die Freiheit entlassen" und brauchen für nichts mehr aufzukommen.

Sie sind aber dann unterhaltspflichtig, wenn du in einer Ausbildung stehst (Schule, Studium, Berufsausbildungsvertrag), bis zum Abschluss der Ausbildung. Dazu gehört auch die Unterkunft.

Bevor man jetzt sagen kann, ob deine Mutter das darf, müsste man wissen, weshalb sie dich vor die Tür setzt und ob du in einer Ausbildung stehst.