Darf man eine Person festhalten?
Hallo,
Ist es eigentlich erlaubt eine Person festzuhalten z.B. um ihr die Meinung zu sagen in einem Konflikt Gespräch, wenn die Person nicht mit einem reden möchte?
Würdet ihr eine Person in so einem Fall festhalten?
Beispiel: Eure Nachbarin schreit immer eure Kinder an und beleidigt sie, würdet Ihr die dann festhalten, wenn sie nicht mit euch reden möchte?
Danke im Voraus!
17 Antworten
Nein, solange keine akute Straftat vorliegt, vgl. § 127 StPO
Nein, du kannst sie nur festhalten, wenn sie gerade im Begriff ist, ihre Kinder zu schlagen - zur Verhinderung einer Straftat.
Anderenfalls wäre das Festhalten einer anderen Person eine Nötigung, gegebenenfalls auch Freiheitsberaubung.
Nein, das darf man nicht! Ausserdem kannst du niemanden zwingen, mit dir zu reden.
Kann mir einer Anzeige enden... Festhalten würde ich nicht, lieber versuchen, ein ruhiges Gespräch zu führen, wenn das nichts bringt eigene androhen und wenn es nicht besser wird umsetzen. Beleidigungen muss man sich nicht gefallen lassen!
Du darfst soweit ich mich richtig erinnere einen Menschen nur zur Verhinderung einer Straftat kurzfristig bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Andere Szenarien sollten damit ausgeschlossen und nicht legal sein.
Du darfst Menschen festhalten, wenn sie eine Straftat begangen haben, z.b. Sachbeschädigung. Das gilt sowohl für Fremdes Eigentum, wie auch dein eignes.
- 1.) Zur Feststellung der Identität darfst du eine Person festhalten um ihre Personaldaten aufzunehmen. Weigert sich der oder die Person, darfst du sie festhalten bis die Polizei eintrifft
- 2.) Personen die dir bekannt sind, du kennst sie persönlich oder zumindest ihren Namen/Wohnort, dürfen NICHT festgehalten werden. Hier reicht es wenn du die Polizei verständigst.
- Im übrigen können Kinder ab dem 7 Lebensjahr für Schäden haftbar gemacht werden
Du hast in Deutschland das sogenante Jedermannsrecht. Es definiert bestimmte Rechtliche Möglichkeiten, die dir als Privatperson zustehen. Dazugehört:
- Notwehr - Verteidigung deines Lebens - Unter wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Bedeutet, wenn du Händisch angegriffen wirst, darfst du kein Messer ziehen. Gleichwohl darfst du natürlich Schlagen und treten um dich zu erwehren (Recht auf Körperliche unversehrtheit)
- Nothilfe - Jemanden zur Hilfe eilen der selber bedroht wird.
- Besitzwehr (Dein Eigentum vor Fremden zugriff zu schützen) - Z.b. jemanden unbefugten vom Grundstück zu jagen
- Besitzkehr - Jemand stiehlt dein Handy, du kannst ihn verfolgen und ihm das Handy wieder abnehmen
Die Rechte sind in verschieden Gestzbüchern verankert. Zu einem Im Strafgestztbuch (Stgb) - Staat gegen den Bürger, sowie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Bgb) - Bürger gegen Bürger.