Darf man ein abgemeldetes Auto auf seinem Grundstück parken?

11 Antworten

Kein Problem. Wenn es allerdings ein Schrottauto ist und z.B. Öl oder Kühlwasser verliert, solltest Du zusehen, die Möhre alsbald zum Autofriedhof zu schaffen.

Ja, Du darfst es nur nicht im öffentlichen Strassenverkehr abstellen. Mein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist das genauso, außerhalb der Saison, kann ich es auch as der Garage fahren und davor parken, aber nicht auf der öffentlichen Straße, Das Problem hatte ich schon mit so einer "Ordnungskraft", weil ich das Auto vor dem Haus auf der Straße stehen hatte, aber die Straße gehört zu 1/3 mir (im Grundbuch eingetragen) und zu 2/3 meinen beiden Nachbarn, auch das ist privater Grund, da kann ich parken was ich will. So hatte sich das auch geklärt.

Ja, auf dem Grundstück darf das Auto stehen.

xeinefragenochx  23.10.2013, 22:52

aber auch nicht unendlich ! nach einer gewissen Zeit sollte man es auch aus Umweltgründen entsorgen.....

Auf einem umfriedeten Privatgrundstück ohne Publikumsverkehr darf ein nicht zugelassenes Fahrzeug abgestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass Dritte dadurch nicht gefährdet werden können und auch keine umweltgefährdenden Stoffe (z.B. Öl) aus dem Fahrzeug in das Erdreich gelangen kann. Handelt es sich bei dem Privatgrundstück um eines, welches auch von anderen Personen (z.B. Mieter eines dort stehenden Mehrfamilienhauses) genutzt wird, dürfte es sich schwierig gestalten, die Gefährdung Dritter auszuschließen.

Sobald du dich ins Auto setzt und anmachst, bzw. es im öffentlichen Verkehrsraum ist (auch durch abschleppen etc.) begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Jedoch einfach nur stehen (parken) darf es auf deinem Grundstück durchaus. Wie lange spielt dabei keine Rolle. Hoffe ich konnte helfen. :)

Manuela82 
Fragesteller
 23.10.2013, 19:34

Ich dachte man dürfte auch auf dem eigenen Grundstück damit fahren, solange man es nicht im Strassenverkehr einsetzt

Kevin78317831  23.10.2013, 19:38
@Manuela82

Dort darfst du es bewegen das ist richtig, ich habe ja nur vom öVR gesprochen, den du nicht befahren darfst! ;-)