Darf man die DJV-Schießstandordnung und Schießvorschrift einfach ignorieren?

3 Antworten

Ich kenne keinen Schießstand, an dem nicht die Standordnung aushängt. Sollte es Ausnahmen für Sportschützen eben, müsste das dort verzeichnet sein.

Das habe ich aber noch nie gefunden, ich habe den Schein für die Schießstandaufsicht auch. Aus Gefährdungsgründen halte ich das auch für völlig unsinnig. Ab und zu schieße ich auf dem Trapp- und Skeet-Stand mit Sportschützen gemeinsam. Da schießt niemand mit Riemen.

Der Standordnung des DJV ist Folge zu leisten.

Ich bin auch Sportschütze und Jäger, das heißt, ich schieße sowohl auf Ständen des DJV als auch des DSB. Beim DJV muss ich den Riemen abnehmen. Und ich mache das auch, da mir sonst Standverbot erteilt wird. Und das ist eigentlich auch kein Problem, das dauert ein paar Sekunden...

Woher ich das weiß:Hobby

Ich würde mich hier ganz klar an die Standordnung des DJV halten.
Ich kenne auch keinen einzigen Schießstand, an dem mit Riemen geschossen werde dürfte.

Passiert hier was (es hat ja seinen Grund, weshalb Riemen abgenommen werden müssen), ist der Teufel los - und einem evtl. Geschädigten nicht geholfen.

Für Mitleser:

https://www.jagdverband.de/sites/default/files/DJV_Schie%C3%9Fvorschrift_01_April_2015_Leseversion.pdf

Im Zweifelsfall könnte man sich auf der Behörde erkundigen - wobei ich auch hier davon ausgehe, daß Sicherheit oberste Priorität hat.