Darf man beim Kleingewerbe Minijobber einstellen?

4 Antworten

Die Betreibung eines Kleingewerbes ist heutzutage ein beliebtes Mittel, um dem Hartz IV zu entfliehen. Sicher darf ich als Kleingewerbetreibender Minijobber einstellen, allerdings muss ich die auch anmelden und insgesamt 30% (12% KV, 13% RV, 2% LSt) der gezahlten Entlohnung an die Knappschaft abführen. Es ist völlig unerheblich, ob man selber noch einen Hauptjob hat (also nicht Hartz IV). Die Gefahr liegt einfach in der Tatsache, daß nach meinen Erfahrungen einige Bezieher von Sozialleist. in die Selbständigkeit getrieben werden. Also, Vorsicht!

Ja, das darfst Du.

Wenn Du selbst einer Beschäftigung nachgehst, die sozialversicherungpflichtig ist, gibts da allerdings ein paar Sachen, auf die man achten muss; spätestens dann, wenn der Gewinn aus dem Kleingewerbe höher ist als das, was Du als Angestelle/r verdienst.

recht aktuell ist dieser Link dazu:

http://www.akademie.de/wissen/nebenberuflich-selbststaendig/sozialversicherung

Gruß, Morpheus

agentharibo  03.04.2014, 09:22

Ich habe schon viel Unsinn gelesen, allerdings übertrifft der Kommentar vieles.

Selbstverständlich kann ein "Kleinunternehmer" oder "Nebenerwerbs-Selbständiger" auch Arbeitnehmer beschäftigen.

Den Begriff "Kleinunternehmer" gibt es nur im Umsatzsteuerrecht (§ 19 Abs. 1 UStG).

Wozu sollte jemand einem Nebenerwerb auf selbständiger Basis nachgegen, wenn er das Geld was er selbst verdienen möchte an Aushilfen weiter reicht?

Dann kann er doch gleich selbst einen Minijob ausüben und muss keinen Geschäftsbetrieb unterhalten.

Mich würde dann mal interessieren, was jemand macht, der einer Beschäftigung nachgeht, die nicht sozialverischrungspflichtig ist (z.B. Beamter, Gesellschafter-Geschäftsführer, Alters-Rentner, Schüler, Student, Hausfrau etc).

Ja. Auskunft bei der Minijobzentrale

yep, kein Problem.