Darf man bei einer Bewerbung verschweigen, dass man dort nur übergangsweise arbeiten will?

5 Antworten

Das würde im Klartext heißen, der Mann nimmt den Job jetzt an und hat dann eine Probezeit, die bis Ende Oktober dauert.

Ich weiß nicht, wie die Vereinbarung mit dem AG sein wird - dass man zum Ende der Probezeit raus kann aus einem Job ohne weitere Verpflichtung, das ist klar.. Aber nach zwei Monaten, ohne dass was Dramatisches vorfällt?
Wenn der Vertrag enthält ... "zum Ende der Probezeit bzw. eine Kündigungsfrist von ...  ", dann müsste sich der Betreffende u.U. schon nach ein paar Tagen Arbeit beim AG zum 30.09. abmelden.

Mich würde es nicht wundern, wenn der AG jemanden dann sofort rausschmeißt wegen Täuschung.

Fair geht wirklich anders.

Ich denke auch, dass sich der Mitarbeiter im JobCenter seeehr weit aus dem Fenster gelehnt hat.

Schlimmstenfalls würde ich da noch mal auftauchen (mit Begleitung, als Zeugen) und die Bedenken äußern, dass - wenn der AG mich wegen Täuschung rausschmeißt - , ich ja eine Sperre erhalten würde, obwohl ich mich genau so (falsch) verhalten habe, wie mein Vermittler mir unter Strafandrohung "befohlen" hat zu tun.

Ich würde genau so ein Gespräch unter Zeugen noch einmal ( und vor der Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag)  quasi erzwingen und mich notfalls grottenblöd stellen. Lass den Vermittler doch denken, was er will.

Wichtig wäre, dass er das unter Zeugen noch mal wiederholt.
Wenn er nicht ganz doof ist, wird er das tunlichst vermeiden.

Gaiasduhter 
Fragesteller
 26.07.2015, 13:25

Ich sage meinen Nachhilfeschülern und auch den ehemaligen immer, dass sie sich auch anderweitig mit Problemen an mich wenden können. Aber vielen ist es peinlich oder sie wollen mich nicht "belästigen" wie sie sagen. Deshalb habe ich das mit dem JC leider erst gestern durch Zufall erfahren. Hätte ich das schon eher gewusst, hätte ich ihm angeboten, mit zum Termin zu kommen.

Von Arbeitsrecht habe ich leider überhaupt keine Ahnung. Ist es nicht so, dass man innerhalb der Probezeit täglich ohne Angabe eines Grundes kündigen kann? Entsprechend könnte dann mein Nachhilfeschüler theoretisch einen Tag vor dem ersten Vorlesungstag den Job kündigen? Oder gilt auch während der Probezeit, dass man bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen kann? Dann müsste er spätestens am 15. September zum 30. September kündigen.

Das mit dem Job sind ja noch "ungelegte Eier", aber er hat gleich beim Termin ein paar Helferstellen ausgedruckt bekommen, bei denen er sich innerhalb von 3 Werktagen zu bewerben hat. Ob ihn überhaupt jemand einstellt, weiß man ja nicht, aber er hat mir halt vom Gespräch mit dem JC-Mitarbeiter erzählt und wenn ich mich in die Situation des Chefs hineinversetze, wäre ich schon sauer, wenn ich jemanden am 1. August einstelle, der mir dann am 15. September erzählt, dass er am 1. Oktober nicht mehr kommt, oder noch besser, mir am 30 September erzählt, dass er ab morgen nicht mehr zur Arbeit erscheint und ich mir dann wieder einen neuen Mitarbeiter suchen muss.

Gaiasduhter 
Fragesteller
 26.07.2015, 13:37
@Gaiasduhter

Hm, ich überlege mir gerade, was ich in der Situation machen würde. Wahrscheinlich würde ich dem potentiellen AG nicht sagen, dass ich nur kurzfristig in der Firma bleiben will, um meine JC-Leistungen nicht zu gefährden. Im Kündigungsschreiben würde ich dem Arbeitgeber dann alles erklären. Wenn ich dann der Arbeitgeber wäre, würde ich wahrscheinlich meine offenen Stellen nicht mehr bei der Arbeitsagentur melden, sondern mir anderweitig, z.B. über Zeitungsanzeigen, neue Mitarbeiter suchen.

EstherNele  27.07.2015, 13:47
@Gaiasduhter

Habe gerade mal recherchiert -

bei 3 Monaten Probezeit sind es 2 Wochen Kündigungsfrist, nicht an den 01. oder 15. des Monats gebunden, sondern taggenau 2 Wochen. Bei einer Probezeit von 6 Monaten hat man dann eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Es dem AG zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu erklären, bringt meines Erachtens nicht viel. Wenn der entsprechend sauer ist, beschwert der sich beim JC und der Bearbeiter zeigt den Betreffenden wegen Verleumdung an - Zeugen gibt es ja ehe nicht.

Mich kotzt so etwas immer regelrecht an. Ich habe schon so oft Klienten ins JobCenter begleitet - erst haben sie denen, wenn die allein da waren, wirklich mit sonst was gedroht. War ich mit und die haben gemerkt "Hoppla, da hat eine Ahnung", dann hätten die uns fast noch nen Kaffee angeboten - bloß ganz lieb und nett sein.

Das nervt so, wenn man merkt, das ändert sich auch nie ...

Ja ist es, auch wenn es unter Umständen für den Arbeitgeber unschön ist. Zur Not kann er ja 2 Monate einen Aushilfs- oder Studentenjob machen. Dort ist eine erhöhte Fluktuation meist "normal".

ALG II gibt es in der Regel nur, wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind. Dazu gehört eben auch, dass man sich im Vorstellungsgespopräch verkauft und für sich wirbt. Möchte jemand wirklich eine Stelle haben, dann wird er im Gespräch nicht mit Negativbeispielen argumentieren, die kein Arbeitgeber hören möchte.

EstherNele  26.07.2015, 12:53

Möchte jemand wirklich eine Stelle haben, dann wird er im Gespräch nicht mit Negativbeispielen argumentieren, die kein Arbeitgeber hören möchte.

Was ist daran bitte negativ, wenn ein Bewerber sagt "Ich fange in zwei Monaten an zu studieren"

Natürlich sage ich dem AG nicht, dass ich immer wieder krank bin oder eigentlich keine Lust habe und nur wegen dem JC dort bin und mich vorstelle ... da hättest du recht.

Trifft aber hier total nicht zu.

Appelmus  26.07.2015, 14:13
@EstherNele

Ziehen wir die Sache mal anders auf: Was wäre, wenn es keinerlei Leistungen wie ALG II gäbe und der Nachhilfeschüler komplett ohne finanzielle Unterstützung des Sttaates die 2 Monate überbrücken soll. Würde er dann im Vorstellungsgespräch ebenfalls das Risiko eingehen, sich für den Arbeitgeber unattraktiv zu machen? Oder würde er, um des Geldes und der finanziellen Absicherung wegen, den Faktor Studium eher verschweigen?

Gaiasduhter 
Fragesteller
 26.07.2015, 16:45
@Appelmus

Das ist natürlich eine gute Frage. Ich glaube dann würde man natürlich eher die Befindlichkeiten des zukünftigen Chefs außer Acht lassen. Ich weiß ehrlich nicht, was ich meinem Nachhilfeschüler raten soll, denn ich sehe so viele unterschiedliche Aspekte. Einerseits, dass er vielleicht besser seine Klappe hält, um seine Leistungen nicht zu gefährden, wenn er doch nach dem Vorstellungsgespräch keinen Job bekommt. Andererseits, dass der Chef wahrscheinlich total sauer ist und sich verarscht vorkommt, wenn mein Nachhilfeschüler nach kurzer Zeit schon wieder kündigt. Wobei es dann wohl geschickter wäre an einem Tag zu kündigen, und am nächsten Tag gleich nicht mehr aufzutauchen, falls das in der Probezeit möglich ist.

Ja das ist sogar sinnvoll sonst stehen die Chancen den Job zu bekommen nicht gut , im Gegensatz zu Leuten die wirklich dort arbeiten wollen ;)

Der Berater beim Jobcenter "lehnt sich ganz schön aus dem Fenster". Er oder sie möchte, dass Dein Nachhilfeschüler den Job zum Übergang bekommt. Das alles geschah bestimmt mündlich.

Nie und nimmer wird der Berater aber bei Ehrlichkeit Deines Schülers gegenüber dem Arbeitgeber nun aber kommen können und eine Leistungskürzung verhängen. Das wäre dann nämlich schriftlich ... und illegal.

Gaiasduhter 
Fragesteller
 26.07.2015, 11:28

Ja, die "Belehrung" erfolgte mündlich bei der Besprechung der Eingliederungsvereinbarung, als er sich vorgestern arbeitslos gemeldet hat.

Theoretisch gesehen wäre es ja auch nicht schlau zu sagen das er nur Übergangsweise da arbeiten will, ist vielleicht ehrlich, aber was will der Arbeitgeber dann mit dir ?